Inhalt
K-Geld 03/2022
25.05.2022
Nein. Grundsätzlich werden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse immer dem Überobligatorium zugeschlagen. Dort gilt weder der gesetzliche Mindestzinssatz von zurzeit 1 Prozent noch der Rentenumwandlungssatz von mindestens 6,8 Prozent. Laut Gesetz sind Einkäufe ins Obligatorium aber nicht ausgeschlossen. Fragen Sie Ihre Kasse, ob eine Einzahlung ins obligatorische Altersguthaben möglich ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden