Die Pensionskassen behandeln nicht alles Geld gleich. Das obligatorisch versicherte Einkommen (zwischen 24 885 und 85320 Franken) ist gesetzlich geregelt. Für darüber hinaus in die 2. Säule einbezahlte Gelder bestehen fast keine Schutzvorschriften zugunsten der Versicherten. Kosten und Leistungen können die Pensionskassen allein bestimmen.
Beispiel: Altersguthaben im Bereich des Obligatoriums müssen die Pensionskassen zurzeit immerhin noch mit mindestens 1 Prozent jährlich verzinsen. Und für die Berechnung der Rente gilt dafür ein Umwandlungssatz von mindestens 6,8 Prozent. Also ergeben sich aus einem Altersguthaben von 100 000 Franken mindestens 6800 Franken Rente.
Überobligatorische Guthaben werden meist schlechter verzinst
Für über 85320 Franken liegende überobligatorisch versicherte Lohnteile gibt es keine solchen Mindestvorschriften. Die Pensionskassen dürfen frei entscheiden, wie viel Zins sie darauf zahlen und wie hoch der Umwandlungssatz ist. Fast alle nutzen diesen Spielraum, um den Umwandlungssatz zu senken. Das heisst: Wer mehr in die 2. Säule einzahlt, wird weniger gut behandelt als gesetzlich Versicherte. Viele Pensionskassen verzinsen das überobligatorische Guthaben auch schlechter als das obligatorische. Die meisten Pensionskassen sind sogenannte umhüllende Kassen: Sie vermischen obligatorische und überobligatorische Gelder in einem Topf. So können sie am Ende auf das gesamte Guthaben Umwandlungssätze von nur 4 bis 5 statt der vorgeschriebenen 6,8 Prozent anwenden.
Bei 1e-Plänen erhalten die Versicherten meist viel mehr Zins
Für Einkommen ab 127 980 Franken pro Jahr gibt es eine Ausweichmöglichkeit: Der über diesem Betrag liegende Teil des überobligatorisch versicherten Einkommens darf auch separat versichert werden. Der Arbeitgeber kann dafür bei einigen Kassen einen sogenannten 1e-Plan fürs Kader einrichten. 1e-Pläne heissen sie nach dem Paragrafen in der Verordnung zum Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG).
Die Vorteile eines 1e-Plans für die Versicherten: Statt nur den Mindestzins erhalten sie auf den 1e-Teil die gesamte «Performance» ihrer Anlagen, also die Rendite der Wertschriften auf ihrem Vorsorgekonto. Im Mittel sind das 2,83 Prozent – fast 1 Prozent mehr als bei einer unhüllenden Pensionskasse (siehe Tabelle «Verzinsung im Vergleich» im PDF). Und das kann pro Jahr mehrere Tausend Franken ausmachen. In einem guten Börsenjahr wie 2019 ist die Differenz viel höher. Die Versicherten müssen sich meist zwischen zehn Anlageplänen mit unterschiedlichem Risiko entscheiden: von risikoarm (nur festverzinsliche Anlagen) bis sehr risiko-, damit aber auch chancenreich (bis zu 80 Prozent Aktien). Wie bei jeder Pensionskassenlösung muss der Arbeitgeber auch bei 1e-Plänen mindestens die Hälfte der Beiträge beisteuern.
1e-Pläne haben aber auch gewichtige Nachteile:
Die Versicherten tragen das ganze Anlagerisiko. Taucht die Börse, schlägt der Verlust voll auf ihr Altersguthaben durch.
Wechselt man seine Stelle. muss man sein 1e-Konto auflösen und das Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder am neuen Ort in einen neuen 1e-Plan einbringen. Das kann nachteilig sein, wenn die Anlagen gerade im Minus sind und man deshalb eigentlich lieber nicht verkaufen möchte.
1e-Guthaben werden bei der Pensionierung immer als Kapital, nicht als Rente ausbezahlt.
Die Auswahl bei 1e-Angeboten nahm in den vergangenen Monaten zu. Zu den wichtigsten Unternehmen gehören Axa, Credit Suisse, Elite/Bâloise, Gemini, Liberty, Pens Flex, Swisscanto, Tellco, Trianon, VZ Vermögenszentrum, Yourpension und die Zürich. Die Unterschiede bei den Risiko- und Verwaltungskosten sind gross. In einem Vergleich von «Sonntags-Zeitung» und Pensionskassenvergleich.ch schnitt Liberty vergangenen Sommer klar am günstigsten ab – mit deutlichem Abstand gefolgt von der Credit Suisse. Hinzu kommen bei den meisten Versicherern noch Stiftungsgebühren für Beratung und Stiftungsführung. Faktisch sind dies zusätzliche Verwaltungsgebühren, die je nach Anbieter direkt dem Vorsorgevermögen, dem Arbeitgeber oder den Angestellten belastet werden. Sie erhöhen die Verwaltungsgebühren durchschnittlich um rund 10 Prozent.