Nein. Die Pensionskasse ist obligatorisch, wenn jemand bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn zwischen 22'050 und 88'200 Franken bezieht und in einem Jahr länger als drei Monate angestellt ist. Entscheidend ist das tatsächliche Jahreseinkommen, nicht die Art der Arbeitsverträge. Als Arbeitgeber gilt bei Ihrer Frau die Temporärfirma und nicht der Betrieb, in dem sie ihre Einsätze leistet.