Inhalt
Nein. In der Theorie ist Ihre Überlegung zwar richtig. Die Pensionskasse kann das gesamte Kapital nur dann mit einem tieferen als dem gesetzlichen Satz umwandeln, wenn sie dazu das Überobligatorium als Jongliermasse heranziehen kann. K-Geld (5/2015) hat diesen Mechanismus beschrieben.
Ihre Idee funktioniert aber aus folgendem Grund nicht: Es gibt nur noch wenige gesplittete Pensionskassen. Bei diesen ist eine separate Behandlung des obligatorischen und überobligatorischen Teils möglich.
Fast alle Pensionskassen aber sind umhüllend. Sie vermischen also obligatorische und überobligatorische Gelder in einem Topf. Daher sinkt bei teilweisem Kapitalbezug das Altersguthaben für die Rente, der Umwandlungssatz bleibt aber gleich.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden