Eine Rente der Pensionskasse muss man wie die Rente der AHV jedes Jahr als Einkommen versteuern. Die Höhe der Einkommenssteuern unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Stets eine Rolle spielt die Progression. Das heisst: Je höher der aus beiden Renten berechnete Betrag, desto höher fällt die Einkommenssteuer aus. Das bedeutet: Gutbetuchte zahlen bei einem Bezug der Rente relativ viel Steuern.
Wer das Guthaben der Pensionskasse hingegen als Kapital bezieht, kommt in den Genuss viel tieferer Einkommenssteuern. Kapitalbezüger müssen im Jahr der Auszahlung einmalig eine Steuer entrichten, zu einem weit geringeren Satz als für das übrige Einkommen. Die Folge: Wer etwa über ein Pensionskassenvermögen von 500'000 Franken verfügt, die maximale AHV-Rente erhält und sich das Guthaben der 2. Säule auszahlen lässt, spart über die folgenden 20 Jahre einige Zehntausend Franken an Steuern – und zwar unabhängig vom Wohnort («Saldo» 1/2023).
Viele Kapitalbezüger übersehen allerdings: Zusätzlich zur einmaligen Kapitalsteuer wird jedes Jahr eine Vermögenssteuer fällig, soweit das Kapital aus der 2. Säule am 31. Dezember noch vorhanden ist. Die Höhe der Vermögenssteuer steigt in den meisten Kantonen ebenfalls progressiv und ist somit vom sonstigen Vermögen abhängig. Wie gross der Steuervorteil beim Kapitalbezug tatsächlich ist, hängt vom Wohnort ab. Dieser bestimmt im Wesentlichen die Höhe der Kapitalauszahlungssteuern, der Einkommenssteuern und der Vermögenssteuern.
Eine Berechnung von K-Geld und dem Vermögenszentrum VZ zeigt: Mit einem Kapitalbezug fährt steuerlich auch besser, wer über ein eher kleines Pensionskassenvermögen und eine mittlere AHV-Rente verfügt.
Beispiel: Ein kinderloser alleinstehender Mann hat ein Pensionskassenkapital von 200'000 Franken, eine AHV-Rente von 25'000 Franken und ein übriges Vermögen von 150'000 Franken. Für den Lebensunterhalt ohne Steuern benötigt er über die folgenden 20 Jahre 40'000 Franken jährlich – zu Beginn etwas weniger und gegen Ende inflationsbedingt etwas mehr. K-Geld rechnete das Beispiel mit den Steuern in den Kantonshauptorten Basel, Chur und Zürich durch.
Einmalige Auszahlungssteuer beim Kapitalbezug
Bei einem Kapitalbezug fällt im Bezugsjahr einmalig die Kapitalauszahlungssteuer an. Für die 200'000 Franken Kapital bezahlt der Mann in Chur mit 8303 Franken Steuern am wenigsten. In Zürich sind es 11'383 Franken, in Basel 15'378 Franken. In den Folgejahren zahlt der Mann die Einkommenssteuern auf seine AHV-Rente und auf steuerbare Wertschriftenerträge. Der Berechnung liegt eine Rendite von 2 Prozent zugrunde. Für das Wertschriftendepot des Mannes und die Liquiditätsreserve fällt jährlich die Vermögenssteuer an.
In Basel spart der Kapitalbezüger über 30'000 Franken
Beim Bezug als Rente geht die Berechnung von einem Umwand-lungssatz von 6,8 Prozent aus, was eine Rente von 13 600 Franken pro Jahr ergibt. Zusammen mit der AHV-Rente und allfälligen Wertschriftenerträgen verursacht diese Variante höhere Einkommenssteuern. Das Vermögen, also die ersparten 150'000 Franken, ist bedeutend kleiner als jenes des Kapitalbezügers. Seine Vermögenssteuer fällt entsprechend tiefer aus.
Fazit: Steuerlich fährt der Pensionär mit einem Kapitalbezug besser. Die Einkommens- und Vermögenssteuern über 20 Jahre sind für ihn an allen drei Orten geringer als mit einer Rente. In Zürich ist der Unterschied am geringsten: Über 20 Jahre bezahlt der Kapitalbezüger etwa 18'540 Franken weniger als mit einer Rente. In Chur beträgt die Differenz 29'066 Franken, in Basel 31'696 Franken. Im Bündner Hauptort sind die Steuern insgesamt am tiefsten: 24'606 Franken für den Kapitalbezug und 53'672 Franken für den Bezug als Rente.