Die Pensionskasse Phoenix aus Niederrohrdorf AG ist pleite. Es klafft ein Loch von über 12 Millionen Franken in den Büchern. Die Jahresrechnungen der Phoenix von 2015 und 2016 waren voller Fehler, was das heutige Desaster auslöste. Damals war die von der Schwyzer Kantonalbank kontrollierte Nova- Vorsorge-Holding für die Buchhaltung zuständig. Die Phoenix hatte mehrere Tausend Versicherte – unter ihnen auch die Angestellten des Eishockeyclubs Rapperswil-Jona.
Die Pensionskasse kann ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nicht mehr vollumfänglich nachkommen. Deshalb muss sie sich an den Sicherheitsfonds BVG wenden, damit dieser die Löcher in der Kasse stopft. Das ist die Auffangeinrichtung für marode Kassen, die von allen Prämienzahlern der Zweiten Säule finanziert wird. Die Gelder der Versicherten sind also nicht einfach verloren. Trotzdem stossen die Betroffenen mitunter auf grosse Probleme, wie der Fall eines K-Geld-Lesers zeigt.
Endloses Warten auf die Auszahlung und massiver Verlust
Erich Niederer (Name geändert) aus Kaisten AG wurde Ende Mai 2020 ordentlich pensioniert. Zuletzt arbeitete er als Bauleiter temporär für die Swisscom-Tochter Cablex. Diese hatte 2014 mit der Mobilejobs AG ein eigenes Temporärbüro gegründet. Dessen Angestellte waren bei der Pensionskasse Phoenix versichert. Als diverse Medien 2019 über die desolate finanzielle Lage der Phoenix berichteten, gründeten die Mobilejobs- Verantwortlichen ein neues Unternehmen. Sie wählten mit der Tellco eine neue Pensionskasse. Doch das nützte Niederer nichts. Die Phoenix überwies sein Pensionskassenguthaben von gegen 300 000 Franken bis heute nicht an die Tellco.
Grund: Weil die meisten bei der Phoenix versicherten Mobilejobs- Mitarbeiter in die neue Firma wechselten, ist das für die Pensionskasse ein Massenaustritt. Das führt zu einer Teilliquidation. Die revidierte Jahresrechnung 2019 müsste vorliegen, damit Niederers PK-Gelder an die Tellco weitergeleitet würden. Und das Teilliquidationsverfahren müsste unter Aufsicht eines PK-Experten durchgeführt werden.
Beides ist bisher nicht geschehen. Niederer wartet seit seiner Pensionierung auf sein Geld. Die Phoenix stellte Niederer in Aussicht, dass «im Laufe des Frühlings 2021 die revidierte Version vorliegen wird». Doch davon ist die Kasse auch heute noch weit entfernt. Stiftungsrat Orlando Pavano sagt K-Geld, dass man erst vor wenigen Tagen die Rechnung 2017 über die Bühne gebracht habe. Mit der für Niederer wichtigen 2019er-Jahresrechnung fange man sicher nicht vor Herbst dieses Jahres an.
Ärgerlich ist nicht nur die zeitliche Verzögerung. Erich Niederer wird auch massiv Geld verlieren. Denn die Phoenix-Pensionskasse befindet sich in Unterdeckung, und der Grossteil von Niederers Geldern ist im überobligatorischen Bereich. Das Gesetz schreibt Mindestleistungen vor, die eine Vorsorgeeinrichtung zu erbringen hat. Der überobligatorische Anteil verfügt über keinen solchen Schutz.
«Die Versicherten können eigentlich nichts unternehmen»
Stiftungsrat Pavano rechnet auf den angesparten überobligatorischen Anteilen der Versicherten mit mindestens 20 Prozent Verlust. Das wären 50 000 Franken weniger für Niederers Ruhestand.
Rechtsprofessor und Sozialversicherungsexperte Thomas Gächter kennt den Fall Phoenix. Er sagt: «Die Versicherten können eigentlich nichts unternehmen, ausser zu warten.» Es sei erschreckend, wie machtlos sie seien. Ein anderer Pensionskassenexperte möchte anonym bleiben, weil er bei Verfahren gegen die Phoenix involviert ist. Er sagt: «Die Phoenix ist äusserst restriktiv mit der Herausgabe des Geldes der Versicherten – für den Fall, dass dieses nicht reicht. Die Versicherten können höchstens Verzugszinsen geltend machen.»
Erich Niederer lebt jetzt von der AHV. Weil dieses Geld nicht reicht, arbeitet er noch in einem Teilpensum. Der knapp 67-Jährige überlegt sich nun, ob er für die Zeit bis zum Erhalt seines Pensionskassengeldes Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen soll. Das ausstehende Geld der Phoenix wird in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einfliessen. Ob Niederer allfällig erhaltene Ergänzungsleistungen später zurückzahlen muss, hängt – gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen – von den konkreten Umständen ab.