Die 30-jährige Alena K. aus der Ostschweiz tritt eine neue Stelle als Lehrerin an. Als Angestellte der Gemeinde ist sie deshalb zwingend bei der St. Galler Pensionskasse versichert. Aber in einem Punkt bleibt sie flexibel: Sie kann sich punkto Alterssparen für die Variante «Standard» oder die Variante «Plus» entscheiden.
Das sind die Unterschiede (siehe auch Unten):
Bei der Standardlösung würde ihr Arbeitgeber, also die Gemeinde, jeweils 9,604 Prozent des versicherten Lohns einzahlen. Der Lehrerin würden 7,546 Prozent vom versicherten Lohn abgezogen.
Bei der Plus-Variante zahlt die Gemeinde gleich viel, aber die Angestellte würde 9,6 Prozent an die Pensionskasse abführen.
In Zahlen: Bei einem versicherten Jahreslohn von beispielsweise 60 000 Franken überweist die Gemeinde jeweils 5762 Franken pro Jahr an die Pensionskasse, die Lehrerin – je nach Variante – 4528 oder 5760 Franken. Die Variante «Plus» würde sie demnach jedes Jahr 1232 Franken mehr kosten.
Ab 2019 kann sich Alena K. auch für die Variante «Minus» entscheiden. Dann müsste sie selber nur 3294 Franken zahlen, während die Sparprämie für den Arbeitgeber gleich hoch wäre.
Diese Wahlfreiheit gibt es inzwischen bei etlichen Kassen. Bei der Gemini Sammelstiftung zum Beispiel bieten 20 der 316 angeschlossenen Unternehmen die Planwahl an. Bei der St. Galler Pensionskasse machen rund 2000 der insgesamt 25 000 Versicherten von den Optionen Gebrauch. Bei der Pensionskasse Basel-Stadt haben sich von rund 23 000 Versicherten weniger als 1 Prozent für die «Minus»-Variante entschieden, etwas mehr als 7 Prozent zahlen freiwillig mehr ein.
Bis Alter 50 sollte man eher weniger in die Pensionskasse einzahlen
Die entscheidende Frage lautet: Soll man bei der Pensionskasse jeden Monat freiwillig mehr fürs Alter sparen als gemäss Standardplan? Oder sogar – falls möglich – weniger? Oder gibt es fürs Alterssparen bessere Alternativen?
Das sind die wichtigsten Überlegungen dazu:
Wer es sich finanziell leisten kann und jetzt mehr spart, hat bei der Pensionierung ein höheres Alterskapital und/oder eine bessere Rente (siehe Beispiele Unten).
Wer lieber ausserhalb der Pensionskasse spart, gewinnt Flexibilität, muss sich aber selber um die Geldanlage kümmern. Will man das so gesparte Altersguthaben bei der Pensionierung dennoch in eine Rente umwandeln, kommt praktisch nur noch die finanziell unattraktive Leibrente in Frage.
Viele Pensionskassen verzinsen das Altersguthaben schlecht. Viele Versicherte erhalten nur die gesetzliche Mindestverzinsung – und zwar auch dann, wenn die Pensionskasse auf dem Kapital gute Renditen erzielt. Zudem ist zu befürchten, dass im Überobligatorium die Umwandlungssätze in Zukunft noch weiter sinken werden. Das reduziert die spätere Rente. Aktuell liegt der Durchschnitt gemäss dem Zürcher Beratungsunternehmen PPCmetrics bei 5,9 Prozent.
Höhere Sparbeiträge führen zu höheren Lohnabzügen. Mit einem tieferen ausgezahlten Lohn sinkt aber die Einkommenssteuer. Bei jüngeren Leuten mit tieferen Löhnen ist dieser Spareffekt gering, bei älteren Gutverdienenden ist die Steuerentlastung entsprechend grösser.
Jüngere bis ungefähr Alter 50 mit einem langen Anlagehorizont sollten tendenziell weniger in die Pensionskasse einzahlen. Bleibt vom Lohn noch etwas übrig, können Jüngere in die Säule 3a einzahlen (wo der Steuerspareffekt ebenfalls spielt) oder im freien Vermögen Aktien kaufen. Investitionen in einer 100-Prozent-Aktienstrategie bringen höchstwahrscheinlich mehr Rendite als die Verzinsung der Pensionskasse. Das Risiko eines Verlusts ist bei einem langen Anlagehorizont gering. Auch in der Säule 3a gibt es inzwischen Lösungen mit einem hohen Aktienanteil (zum Beispiel das Vorsorgeangebot Viac, siehe
K-Geld 2/2018).
Auch ältere Versicherte sollten zuerst die 3. Säule äufnen und erst dann freiwillig und regelmässig höhere Altersgutschriften in die Pensionskasse einzahlen.
Ein weiterer Vorteil der Säule 3a: Alleinstehende können diese Gelder auch an testamentarisch eingesetzte nichtverwandte Personen oder Organisationen vererben. Bei der Pensionskasse ist dies nicht möglich (siehe
K-Geld 5/2017).
Wer bisher keine höheren regelmässigen Beträge in die Pensionskasse zahlte oder zahlen konnte, kann dies mit Einkäufen nachholen. Achtung: Nach einem einmaligen Einkauf darf man drei Jahre lang kein Kapital aus der Pensionskasse nehmen – etwa für Wohneigentum (K-Geld 6/2016). Bei regelmässigen Mehr-Einzahlungen besteht keine solche Einschränkung. Und: Nach einem Vorbezug für Wohneigentum sind höhere reglementarische Beiträge möglich, steuersparende Sondereinkäufe hingegen nicht.
Die Altersbeiträge an die Pensionskasse
Altersgutschriften zum Äufnen des Sparkapitals machen den grössten Teil der Lohnabzüge für die Pensionskasse aus. Daneben zahlen die Versicherten Risikobeiträge (für die Invalidenrente oder Todesfallleistungen) sowie Verwaltungskosten.
Die Lohnabzüge rechnen sich in Prozenten des versicherten Lohns (auch koordinierter Lohn genannt). Dieser ergibt sich meist aus dem Bruttolohn minus 24 885 Franken Abzug (ab 2019).
Das sind die gesetzlich festgelegten Lohnprozente für die Altersgutschriften:
25- bis 34-Jährige: 7 Prozent
35- bis 44-Jährige: 10 Prozent
45- bis 54-Jährige:15 Prozent
55- bis 65-Jährige: 18 Prozent
Der Arbeitgeber muss laut Gesetz mindestens die Hälfte dieser Pensionskassenbeiträge zahlen. Einige Betriebe zahlen freiwillig höhere Altersgutschriften. Und die Arbeitgeber zahlen zum Teil mehr ein als die Angestellten – besonders bei Gemeinden, Kantonen und beim Bund.
Pensionskassen dürfen maximal drei Wahlpläne für das Alterssparen anbieten. Die Versicherten dürfen jedes Jahr den Plan wechseln.
Zwei Zahlenbeispiele:
Ein 30-Jähriger hat einen versicherten Jahreslohn von 30 000 Franken und zahlt bei der Gemini-Sammelstiftung im Standardplan jährlich 1896 Franken in die Pensionskasse ein. Später erhält er eine Jahresrente von 14 073 Franken (hochgerechnet mit 1 Prozent Zins pro Jahr, Umwandlungssatz 5,6 %). Die teurere Planvariante kostet den Mann 2496 Franken im Jahr, seine Altersjahresrente steigt auf 15 698 Franken.
Ein 55-Jähriger mit einem versicherten Jahreslohn von 50 000 Franken zahlt im Standardplan 4760 Franken pro Jahr an die Pensionskasse und erhält später jährlich 21 508 Franken Rente. Die teurere Planvariante kostet ihn 6260 Franken im Jahr, seine Jahresrente steigt auf 22 218 Franken.
Tipp: Vor dem Entscheid für einen Plan mit höheren oder tieferen Altersgutschriften können Sie sich von der Pensionskasse berechnen lassen, wie sich dieser Entscheid auf Ihre voraussichtliche Rente auswirken könnte. Aber: Die Kasse kann den Rentenumwandlungssatz im Überobligatorium bis zur Pensionierung nach Belieben senken.