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Ja. Pensionskassengelder, die für Wohneigentum vorbezogen wurden, müssen zurückgezahlt werden, bevor man freiwillige Einkäufe tätigen kann. Immer mehr Pensionskassen verlangen deshalb vor Einkäufen umfassend Auskunft. Versicherte müssen unterschreiben, dass kein nicht zurückgezahlter Vorbezug existiert. Nicht vergessen: Bei einer Rückzahlung des Geldes können Sie die beim Bezug bezahlten Auszahlungssteuern zurückfordern.
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