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Persönliche Infos. Früher war das üblich: Die Pensionskasse verschickte die Pensionskassenausweise aller Angestellten in einem einzigen Couvert an den jeweiligen Betrieb. Das Personalbüro oder sonst jemand aus dem Betrieb verteilte dann die losen Blätter an die einzelnen Angestellten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis am 10. April 2012 verboten. Die persönlichen Vorsorgeausweise sind seither separat und verschlossen an die einzelnen Angestellten zu verschicken.
Die Swiss Life ritzte diese Regel. In einem konkreten Fall hat sie Ende 2014 geschützte Angaben über den Betrieb verteilen lassen. Es handelte sich allerdings nicht um Pensionskassenausweise, sondern um persönlich abgestimmte Infos zum Einkaufspotenzial in die Kasse. Doch auch solche Angaben unterstehen dem Datenschutz, denn sie lassen Rückschlüsse auf den Lohn und auf allfällig einbezahltes Kapital zu. Die Swiss Life entschuldigte sich bei den Empfängern: Es sei «bedauerlicherweise aus betrieblichen Gründen» nicht anders möglich gewesen. 2015 soll das geändert werden.
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