Der Fall ist typisch: Ein Ehepaar liess sich in jungen Jahren von einem Versicherungsverkäufer eine Sparversicherung im Rahmen der Säule 3a andrehen. Beide Ehegatten schlossen damals je einen langjährigen Vertrag ab – der Mann bis zu seinem 65., die Frau bis zum 64. Lebensjahr.
Jetzt nähert sich das Ehepaar dem Rentenalter. Es liest – auch in K-Geld – vom Vorzug des gestaffelten Bezugs und von der möglichen Steuerersparnis. Und stellt mit Schrecken fest: Ihre beiden Policen laufen im gleichen Jahr ab, weil sie im gleichen Jahr ins AHV-Rentenalter kommen.
Die teure steuerliche Konsequenz: Die Auszahlungssummen der beiden Policen werden zwar zu einem gesonderten Tarif besteuert, aber das Steueramt zählt die Beträge von Ehemann und -frau zusammen, weil sie im gleichen Kalenderjahr fällig werden. Beim Bund und in den meisten Kantonen erhöht das die Progression und damit den Steuerbetrag. Je höher der Betrag, umso höher wird der Steuersatz. Würden die beiden Beträge in verschiedenen Jahren separat versteuert, wäre die Steuerbelastung insgesamt tiefer.
Ein Beispiel für die Stadt St. Gallen: Die gemeinsame Besteuerung im gleichen Jahr kostet das Ehepaar 8931 Franken (inkl. Bundessteuer). Getrennt wären es nur noch 7058 Franken – 21 Prozent weniger.
Das zeigt: Bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben ist zeitliche Flexibilität von Vorteil. Und genau diesen Spielraum bieten 3a-Sparversicherungen mit ihrem fixen Ablauf nicht. Ganz abgesehen davon, dass Sparversicherungen ohnehin meist nicht empfehlenswert sind. Es ist besser, 3a-Sparen und Versichern zu trennen: Sparen bei der Bank, sich gegen die Risiken Tod und Invalidität bei einer Versicherungsgesellschaft versichern.
Wer trotzdem eine 3a-Police abschliessen möchte, sollte deshalb darauf achten, dass diese drei bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung ausläuft. Achtung: Die Versicherungsverkäufer werden dies kaum von sich aus empfehlen. Denn sie sind in erster Linie an ihrer Verkaufsprovision interessiert. Sie ist abhängig vom Prämienvolumen – und dieses steigt, wenn die Police möglichst lange läuft.
Vorzeitiger Rückkauf einer 3a-Police kann sich lohnen
Für einen früheren Policenablauf sprechen auch die folgenden Gründe:
- Zu den Vorsorgeguthaben, die im gleichen Jahr aufaddiert werden, zählt auch die Barauszahlung des Pensionskassengeldes anlässlich der Pensionierung. Wer also im gleichen Jahr den Pensionskassen-Barbezug plus die Auszahlung der 3a-Police versteuern muss, gerät in die Progressionsfalle.
- Vielleicht lässt sich ein Mann vorzeitig mit 64 pensionieren und bezieht das Pensionskassengeld bar. Dann ist er steuertechnisch froh, wenn er 3a-Gelder zum Beispiel schon mit 63 beziehen kann. Und er schätzt es, wenn seine Gattin mit ihren Bezügen flexibel ist und in diesen beiden Jahren «ausweichen» kann.
- Umgekehrt gilt: Wenn sich zum Beispiel eine Frau mit 63 frühpensionieren lässt, hat sie Pech, wenn ihre 3a-Police erst mit 64 abläuft. Denn im 64. Altersjahr muss sie für die Police noch eine Jahresprämie zahlen, aber diese darf sie nicht mehr bei den Steuern abziehen, weil sie dann nicht mehr erwerbstätig ist.
Tipp: Vielleicht lohnt es sich, eine 3a-Police vorzeitig zurückzukaufen oder zu sistieren, um die Steuerprogression zu umgehen. Lassen Sie sich dazu von einem unabhängigen Fachmann beraten.