K-Geld hat 38 Banken gefragt: «Was kostet bei Ihnen die Führung eines Freizügigkeitskontos?» Auf solchen Konten lagern Pensionskassengelder, wenn der Inhaber oder die Inhaberin keinen Job mehr hat (K-Geld 2/2018). Die Antwort lautete bei sämtlichen angefragten Banken unisono: Das kostet nichts.
Ausgerechnet die staatliche Postfinance hat aber eine neue Gebühr erfunden: Ab 2019 müssen hier Inhaber von Freizügigkeitskonten pro Quartal 9 Franken zahlen. Dies bei einem Magerzins von nur gerade 0,05 Prozent.
Ein Beispiel: Bei einem Guthaben von 100 000 Franken ergibt das einen Jahreszins von 50 Franken. Abzüglich der Jahresgebühr von 36 Franken bleiben 14 Franken übrig. Gemäss Postfinance betrifft das rund 47 000 Kundinnen und Kunden.
Keine Kündigungsfrist fürs Zügeln des Freizügigkeitskontos
Die Betroffenen können die neue Gebühr leicht umgehen und das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer anderen Bank zügeln. Das geht problemlos und kostet nichts. Denn die Kündigung des Freizügigkeitskontos bei Postfinance ist sofort ohne Kündigungsfrist möglich. Und Postfinance verlangt beim Wegzügeln des Freizügigkeitskontos keine Saldierungsgebühr.
Wohin mit dem Freizügigkeitsgeld? Den vergleichsweise besten Zins zahlen zurzeit die Bank CIC und die WIR-Bank: 0,25 bzw. 0,2 Prozent. Bei 100 000 Franken Guthaben resultieren daraus immerhin 250 bzw. 200 Franken pro Jahr – ohne dass eine Gebühr fürs Konto anfällt.
Das sind die wichtigsten Tipps für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos:
Schauen Sie auf den Zins. Die aktuellen Zinsleader finden Sie auf Seite 23 und im Internet unter www.kgeld.ch ] Service ] Zinsen. Etliche Banken zahlen auf dem Freizügigkeitskonto gar keinen Zins mehr.
Fragen Sie, was Eröffnung und Schliessung des Freizügigkeitskontos kosten. Gemäss der aktuellen Erhebung von K-Geld (siehe Tabelle im PDF) ist die Eröffnung bei allen Banken kostenlos. Es gibt jedoch etliche Banken, die fürs Saldieren des Kontos anlässlich der Pensionierung 20 bis 75 Franken verlangen. Die Obwaldner und die Nidwaldner Kantonalbank berechnen gar 100 Franken, wenn das Geld bei der Pensionierung nicht an die jeweilige Kantonalbank geht, sondern an eine Drittbank.
Unterschiede gibt es auch dann, wenn das Freizügigkeitskonto aufgelöst wird, weil der Eigentümer eine neue Stelle antritt und das Geld deshalb in die neue Pensionskasse muss. Die meisten Banken machen das gratis, einige wenige verlangen eine Saldierungsgebühr von 20 bis 100 Franken (siehe Tabelle im PDF).
Saldierungsgebühren können zudem anfallen, wenn der Kunde sein Freizügigkeitsgeld an eine andere Bank überweisen lassen will.
Mehrere Banken machen zwar die erwähnten Kontoauflösungen im Prinzip kostenlos. Aber sie verlangen eine Gebühr von 25 bis 100 Franken, wenn sie das Konto weniger als ein Jahr lang geführt haben. Deshalb der wichtige Tipp: Wer die Stelle verlässt, sollte das Geld nicht sofort auf ein Freizügigkeitskonto transferieren lassen, sondern ein paar Monate warten. Die bisherige Pensionskasse muss das Altersgeld noch sechs Monate lang hüten (K-Geld 2/2018).
Übrigens: Auch bei Postfinance besteht die Möglichkeit, die Gelder auf Freizügigkeitskonten in Vorsorge-Anlagefonds zu investieren. Die Kontoführungsgebühr beim Freizügigkeitskonto entfällt deswegen aber nicht. Und die Postfinance-Vorsorgefonds sind wegen ihres hohen Obligationenanteils zurzeit nicht attraktiv.
Grosser Privatkontovergleich im nächsten K-Geld
Der wichtigste Teil der Gebührenerhöhung von Postfinance betrifft das Privatkonto: Ab Januar 2019 zahlt man eine Kontoführungsgebühr von 60 Franken pro Jahr. Kostenlos bleibt es nur, wenn der Kontoinhaber Anlagefonds im Wert von mindestens 25 000 Franken hält – oder eine Lebensversicherung beziehungsweise eine Hypothek hat.
K-Geld wird in Ausgabe 6 vom 5. Dezember bei den grössten Banken die Kontoführungskosten der Privatkonten vergleichen.
Übrigens: Wer sein Geld von Postfinance wegzügeln möchte, um höhere Gebühren zu vermeiden, muss eine allfällige Kündigungsfrist nicht beachten, heisst es bei Postfinance.