K-Geld-Leserin Karin Montigel aus Utzigen BE erhielt Ende September einen Brief der Sogeni SA in Lausanne. Darin stellt sich die Firma vor: Sie sei eine Erbenermittlungskanzlei und habe Nachforschungen angestellt. Montigel sei «in einem in der Schweiz noch nicht verteilten Nachlass erbberechtigt». Den Namen des Verstorbenen gab die Sogeni nicht bekannt.
Dem Schreiben beigelegt war ein Vertrag. Mit ihrer Unterschrift würde die Erbin der Sogeni eine Vollmacht erteilen, notwendige Unterlagen einzuholen und die Erbschaft zu verteilen. Im Gegenzug bekäme die Sogeni je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Erbschaft ein Honorar von 14 bis 27 Prozent der Erbschaft. Beispiel: Erbt jemand von einer Cousine 500'000 Franken, streicht die Sogeni davon 135'000 Franken ein.
Honorar laut Rechtsexperten massiv überhöht
«Das ist teuer», kritisiert Karin Montigel. Immerhin stand im Vertrag, die Sogeni beziehe das Honorar nur, sofern Montigel etwas erbe. Auch ihre Geschwister hatten den Brief der Sogeni erhalten. Montigel und viele ihrer Verwandten unterschrieben den Vertrag. Doch bis heute teilte ihnen die Sogeni nicht mit, um wen es sich beim Verstorbenen handelt. Den Namen würden die Erben erst erfahren, wenn die Erbschaft verteilt werde.
Der ehemalige Zürcher Rechtsprofessor Peter Breitschmid beurteilt ein Honorar von 27 Prozent als «krass übersetzt». Angemessen sei einzig ein Honorar, das sich am Aufwand orientiere. Dazu sagt Manuel Bonnet, Direktor der Sogeni: «Wir benötigen dieses Erfolgshonorar, weil wir zu Beginn einen grossen Aufwand haben.»
Bei Verwandten im Ausland seien komplizierte Recherchen bei Behörden, Kirchen und Privatarchiven nötig. «Wir schiessen alle Kosten vor und tragen das Risiko, falls kein Geld verfügbar ist», so Bonnet. Die Sogeni leiste alle Arbeit bis zum Verteilen der Erbschaft. Melde sich kein Erbe, gehe das Geld an den Staat.
Gut zu wissen: In der Schweiz braucht es keine Firmen, die nach Erben suchen. Laut Gesetz ist das Sache der kantonalen Erbschaftsbehörden. Finden sie keine Erben, publizieren sie im kantonalen Amtsblatt einen Erbenruf. Darin rufen sie mögliche Erben auf, sich innert eines Jahres zu melden. Professionelle Erbenermittler wie die Sogeni machen solche Aufrufe ausfindig und suchen dann nach möglichen Erben. Das war auch bei Karin Montigel der Fall.
K-Geld kennt Fälle, bei denen die Sogeni die richtigen Nachkommen fand. Beispiel: Claire Fivaz Zibung aus Genf unterschrieb letztes Jahr den Vertrag der Firma. Bei der Verstorbenen handelte es sich um eine Grosscousine von Fivaz Zibung aus der Schweiz. Die Erbschaft betrug nur 3700 Franken. Die Sogeni beendete darauf den Vertrag. Claire Fivaz Zibung teilte sich die Erbschaft mit ihrem Bruder und ihrer Schwester. Nach Abzug von Notariatskosten und Steuern blieb nur wenig übrig.
Bei Hinweisen kann man sich selber auf die Suche machen
Eine Leserin aus dem Kanton Zürich unterschrieb den Vertrag der Sogeni nicht. Sie fand die verstorbene Verwandte aus der Schweiz selbst und konnte die ganze Erbschaft behalten. Das war allerdings mit viel Aufwand verbunden. Sie habe sowohl Verwandte als auch Behörden angefragt, sagt die Leserin. Das zeigt: Wer genügend Zeit und Interesse hat, kann sich bei einem Hinweis auch selber auf die Suche nach Verstorbenen machen.
Neben der Sogeni gibt es in der Schweiz weitere Erbenvermittler, etwa die Moser Progenus AG in Weggis LU und die Aicher, Nobs und Wieland GmbH in Zürich. Beide Firmen sagen gegenüber K-Geld, ein Honorar von 20 bis 30 Prozent der Erbschaft sei branchenüblich und als Erfolgshonorar notwendig, um die vielen wirtschaftlich nicht interessanten Fälle mitzufinanzieren.