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Ja, die Säule 3a steht allen Erwerbstätigen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. Sie können bei den Steuerbehörden, gestützt auf den Beleg der Bank über die Einzahlung in die 3. Säule, einen entsprechenden Rückerstattungsantrag stellen. Das Formular erhalten Sie vom kantonalen Steueramt. Beachten Sie aber die Einreichungsfrist: Sie ist in vielen Kantonen auf Ende März des Folgejahres festgelegt. Bei verpasster Frist verfällt Ihr Anspruch.
Mit diesem Formular können Sie auch sonstige Rückforderungen stellen, etwa für Weiterbildungs-, Kinderbetreuungs- und Krankheitskosten oder für geleistete Alimente.
Sollte Ihr Bruttoeinkommen 120 000 Franken pro Jahr übersteigen oder sollten Sie über ein Vermögen von mehr als 200000 Franken verfügen, so sind Sie in jedem Fall verpflichtet, eine vollständige Steuererklärung auszufüllen. Die bereits vom Lohn abgezogene Quellensteuer wird Ihnen dann angerechnet. Diese Grenzbeträge können je nach Kanton unterschiedlich sein.
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