«Für alle Fälle» – diesen Werbespruch können Internetbenutzer auf der Website der CAP lesen. Die Gesellschaft schreibt dort, mit ihrem Rechtsschutz seien ihre Privatkunden «auf der sicheren Seite». Denn sie sei «ein starker Partner».
Für alle Fälle? Das ist nicht ganz richtig. Rechtsschutz-Versicherungen sind keine Partner, die immer da sind. Denn viele Rechtsgebiete sind in den Verträgen ausgeschlossen – auch bei der CAP. So zum Beispiel Scheidungen oder Auseinandersetzungen um Geldanlagen.
Und dann gibt es noch Rechtsgebiete, bei denen sich die einzelnen Gesellschaften in unterschiedlichem Mass engagieren. K-Geld hat in Ausgabe 4/2017 gezeigt, wie die verschiedenen Standardprodukte bei Rechtsproblemen von Stockwerkeigentümern einspringen.
In dieser Ausgabe sagt K-Geld, welche Gesellschaft wie viel zahlt, wenn ihre Versicherten in Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden verwickelt sind. Für die Tabelle im PDF wurden acht Streitigkeiten definiert:
1. Beim Verkauf einer Immobilie gibt es Differenzen wegen der Grundstückgewinnsteuer.
2. Bei Renovationen am Eigenheim ist strittig, ob eine Investition werterhaltend und damit als Unterhalt abzugsfähig ist.
3. Die Steuerbehörde hat den Eigenmietwert erhöht, der Betroffene will sich dagegen wehren.
4. Bei einem Besitzer von zwei Wohnungen ist strittig, welcher Ort in welchem Kanton als Steuerdomizil gilt.
5. Pendlerkosten: Das Steueramt akzeptiert den Abzug für das Privatauto für den Berufsweg nicht.
6. Beim Bezug von Vorsorgegeldern gibt es Meinungsverschiedenheiten wegen der Besteuerung.
7. Nach einer Scheidung ist strittig, welcher der beiden Ex-Partner den Verheiratetentarif beanspruchen kann.
8. Die volljährige Tochter wohnt noch zu Hause. Jetzt ist unklar, ob die Tochter oder die Eltern die Weiterbildungskosten der Tochter abziehen können.
Ergebnis des Vergleichs:
Nur die Standardprodukte von DAS und Dextra sind für Steuerstreitigkeiten sehr gut, weil sie dieses Rechtsgebiet in genügendem Mass abdecken.
Vier Versicherer bieten hier gar nichts, denn sie haben auch kein Zusatzangebot, anders als Protekta und Assista.
Einige Versicherer bieten eine einmalige Beratung im Wert von bis zu 1500 Franken an (siehe Tabelle im PDF). Das kann im Einzelfall nützlich sein, hilft aber nicht bei einem Prozess.
CAP und Protekta haben Zusatzmodule zu ihren Standardprodukten, die bei einem Steuerstreit bis zu 15000 bzw. 10000 Franken zahlen. Das ist besser als nichts, doch für einen langwierigen Prozess könnte das zu wenig sein.
Ganz wichtig:
In der Regel springt der Rechtsschutz in Steuerfragen erst ein, wenn das Einspracheverfahren abgeschlossen ist. Das ist kein Problem: Denn eine erste schriftliche Einsprache gegen eine Veranlagungsverfügung (oder einen Einschätzungsentscheid) der Steuerbehörde ist kostenlos. Und sie ist auch für Laien machbar: Sie müssen der Behörde nur innert 30 Tagen mitteilen, womit sie nicht einverstanden sind, einen Antrag stellen und allenfalls Beweismittel vorlegen.
Der Rechtsschutz macht meist erst dann einen Rekurs, wenn die Behörde die Einsprache ablehnt und auf ihrem Standpunkt beharrt. Bei der CAP heisst es hingegen, sie springe schon «ab Veranlagung der Steuerbehörde» ein.
Nachsteuerverfahren sind generell nicht versichert. Gemeint sind in der Regel Fälle, bei denen Steuerpflichtige Einkommen oder Vermögen verheimlicht haben. Ertappte Steuersünder erhalten von ihrer Rechtsschutzversicherung also keine Unterstützung.
Wichtig ist auch der Grundsatz: Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Wer bereits in einen Rechtsstreit mit der Steuerbehörde verwickelt ist, kann diesen Fall nicht mehr versichern. Einige Versicherer kennen zudem noch Karenzfristen von beispielsweise drei Monaten. Das bedeutet, dass ein Konflikt, der nach dem Abschluss der Versicherung während dieser Wartefrist entsteht, nicht versichert ist.
Ausnahme: Wo die Gesellschaft nur Rechtsberatung bietet, kann es sein, dass diese sofort ab Vertragsschluss gewährt wird – selbst wenn die Auseinandersetzung schon läuft.
Übrigens: K-Geld hat die Standardprodukte der Privatrechtsschutz-Versicherer angeschaut, also Deckungen für Privatpersonen. Im betrieblichen Rechtsschutz ist die Deckung in Steuerfragen besser.
Und noch ein Detail: Die Angaben in der Tabelle beruhen auf den aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ältere AVBs der gleichen Gesellschaft können abweichende Bestimmungen enthalten.