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Nein. Im Zürcher Steuerbuch zum Beispiel steht klar: «Eigenleistungen eines Unselbständigerwerbenden an seiner eigenen Liegenschaft stellen kein Einkommen dar. Daher können Eigenleistungen auch nicht als Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug gebracht werden.»
In anderen Kantonen fehlt in den entsprechenden Merkblättern ein genauer Hinweis auf diesen Sachverhalt. Man kann aber davon ausgehen, dass das Gesagte in der ganzen Schweiz gilt.
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