Nein. Im Zürcher Steuerbuch zum Beispiel steht klar: «Eigen­leistungen eines Unselbständig­erwerbenden an seiner eigenen Liegenschaft stellen kein Einkommen dar. Daher können Eigenleistungen auch nicht als Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug gebracht ­werden.»

In anderen Kantonen fehlt in den entsprechenden Merk­blättern ein genauer Hinweis auf diesen Sachverhalt. Man kann aber davon ausgehen, dass das Gesagte in der ganzen Schweiz gilt.