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Ja. Da Ihre Frau beim Staat angestellt war und die Rente vom Staat erhält, ist die Versteuerung in Deutschland korrekt. In der Schweiz ist die Rente nur satzbestimmend. Das heisst: Die Rente aus Deutschland wird nicht zum steuerbaren Einkommen gezählt. Sie lässt aber den Steuersatz für das in der Schweiz erzielte Einkommen ansteigen.
Anders wäre es, wenn Ihre Frau beispielsweise eine Rente aus einer nicht-staatlichen Anstellung erhalten würde. In diesem Fall müsste sie die Rente wegen des Doppelbesteuerungsabkommens in der Schweiz versteuern.
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