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Neues Bundesgerichtsurteil. Wenn Banken oder Vermögensverwalter Anlagefonds einsetzen, erhalten Sie dafür oft Vergütungen von den Fondsgesellschaften. Solche Retrozessionen gehören aber dem Kunden, hat das Bundesgericht 2006 entschieden.
Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang war gerichtlich bisher noch nicht abschliessend geklärt: Wann verjähren solche Ansprüche: nach fünf Jahren, wie die Banken behaupteten – oder nach zehn Jahren, wie namhafte Juristen meinten?
Im Juni 2017 hat das Bundesgericht diese Diskussion beendet: Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre.
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