Nur 103 Franken pro Jahr: So günstig können etliche Hausbesitzer ihre vier Wände gegen Erdbebenschäden versichern. Diese günstige Prämie gilt für den Standort Freiburg, wo das Erdbebenrisiko bedeutend tiefer ist als im Wallis oder in Basel. Und sie ist mit einem hohen Selbstbehalt verbunden (siehe Tabelle im PDF). Damit sind zwei wichtige Merkmale der Erdbebenversicherung angesprochen: Die Prämien sind regional abgestuft und die Selbstbehalte sind verwirrend unterschiedlich.
Je höher das Risiko, desto mehr verlangen die Versicherer
Die letzten schweren Erdbeben ereigneten sich unter anderem in Basel (1356), Ardon VS (1524) und Visp VS (1855) (siehe Grafik). Der Schweizerische Erdbebendienst schreibt: «Das Wallis ist die Region mit der höchsten Gefährdung, gefolgt von Basel, Graubünden, dem St. Galler Rheintal, der Zentralschweiz und der übrigen Schweiz.»
Für die Erdbebenversicherung heisst das: Je höher das Risiko, desto mehr verlangen die Versicherer. Deswegen sind die Tarife beispielsweise für ein Haus in Freiburg tief. Dies gilt auch für weite Teile des Mittellands. In Sitten und Basel hingegen ist die Erdbebenversicherung am teuersten.
Bei den Selbstbehalten gibt es drei Varianten der Berechnung:
Im Versicherungsgeschäft üblich ist der Selbstbehalt in Prozent der Entschädigung. So etwa bei der Allianz. Beträgt der Schaden beispielsweise 200000 Franken, muss der versicherte Hausbesitzer mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent 20000 Franken selber zahlen.
Bei etlichen Gesellschaften bemisst sich der Selbstbehalt in Prozent der Versicherungssumme, die in der Tabelle 500 000 Franken beträgt. Bei der 10-Prozent-Variante macht dann der Selbstbehalt in jedem Fall 50 000 Franken aus. Bei kleineren Schadensummen ist das nicht attraktiv. Axa Winterthur, HIS Solutions und RMS offerieren drei Selbstbehaltvarianten: 2, 5 und 10 Prozent der Versicherungssumme.
Die Mobiliar und die GVB Terra der Berner Gebäudeversicherung arbeiten mit festen Selbstbehalten. So gesehen ist der fixe 10000-Franken-Selbstbehalt der GVB Terra bei höheren Schadensummen sehr attraktiv. Dafür ist aber die Prämie entsprechend hoch.
Umgekehrt ist die erwähnte tiefe 103-Franken-Prämie der Mobiliar mit einem hohen fixen Selbstbehalt von 100000 Franken verbunden. Bei einer Schadensumme von 200000 Franken zum Beispiel müsste der Versicherte also die Hälfte selbst zahlen.
In vielen Kantonen gibt es eine gewisse staatliche Erdbebendeckung. Sollen sich Immobilienbesitzer in diesen Kantonen trotzdem noch freiwillig versichern? Das sind die Überlegungen dazu:
Im Kanton Zürich stellt die kantonale Gebäudeversicherung 1 Milliarde Franken für Erdbebenschäden zur Verfügung. Das tönt nach viel – doch bei einem Grossereignis wäre das trotzdem ungenügend und die Auszahlung an alle betroffenen Hausbesitzer würde proportional gekürzt. Selbst hier kann es sich also lohnen, das Haus noch privat zu versichern. Zumal der Selbstbehalt bei der Zürcher Gebäudeversicherung 10 Prozent und mindestens 50 000 Franken beträgt.
Der gleiche Selbstbehalt gilt für die sogenannten Monopolkantone. Das sind diejenigen Kantone, in denen sich die Gebäudebesitzer zwingend der kantonalen Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden anschliessen müssen. Hier ist das Erdbebenrisiko immer ausgeschlossen. Doch von den 19 Monopolkantonen verfügen 17 über einen gemeinsamen Schadenpool für Erdbeben, der maximal 2 Milliarden Franken auszahlt. Auch das ist ungenügend und eine private Versicherung wäre nützlich.
Monopolkantone zahlen nur bei starken Erdbeben
Kommt dazu, dass die Monopolkantone (wie auch der Kanton Zürich) Schäden nur dann zahlen, wenn das Erdbeben eine Stärke von 7 auf der entsprechenden Skala erreicht. Die privaten Versicherer hingegen kennen keine solche Beschränkung. Sie zahlen also unabhängig von der Intensitätsstufe. Und: Bis der Schadenpool der Kantone abgerechnet und gezahlt hat, kann es sehr lange dauern. Die privaten Versicherer hingegen zahlen sofort.
In den sieben Kantonen AI, GE, OW, SZ, TI, UR und VS gibt es keine staatliche Gebäudeversicherung. Immobilienbesitzer müssen ihr Objekt also bei einer privaten Gesellschaft gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Der Schutz gegen Erdbeben muss dann separat dazugekauft werden. Das Gleiche gilt für den Kanton Bern, der zwar eine staatliche Gebäudeversicherung hat, 2013 aber aus dem Schadenpool der Monopolkantone ausgetreten ist.
Ein wichtiger Begriff der Erdbebenversicherung lautet «Subsidiärlösung». Er spielt in denjenigen Kantonen eine Rolle, die wie erwähnt einen Erdbebenpool haben. Das heisst: Die Gesellschaft zahlt bei einem stärkeren Erdbeben nur im Nachgang zum kantonalen Erdbebenpool, falls die Leistung des Pools ungenügend ist (siehe Fussnote 1 in der Tabelle im PDF).
Bei den Gesellschaften ohne entsprechende Fussnote haben die Versicherten einen Anspruch auf die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob der Erdbebenpool freiwillig zahlt oder nicht. Sie erhalten dann nichts mehr vom Pool, eine Überentschädigung ist nicht möglich. Die Subsidiärlösung ist also nur zweite Wahl.
Tipps für den Abschluss:
Hat eine Gesellschaft mehrere Selbstbehaltvarianten, sollte man angesichts der geringen Prämienunterschiede den kleinsten Selbstbehalt wählen.
Vor dem Abschluss sollte man sich erkundigen, ob die private Versicherung eine Obergrenze der Gesamtentschädigung hat. Bei der Generali zum Beispiel steht in den Versicherungsbedingungen, dass die Auszahlungen insgesamt auf 450 Millionen Franken beschränkt sind, wenn die Schäden aller Versicherten diese Summe übersteigen. Die Auszahlungen werden dann entsprechend gekürzt. Bei der Sympany sind insgesamt nur 250 Millionen Franken versichert, bei der Mobiliar 1 Milliarde Franken.
Die Prämien in der Tabelle gelten für ein Haus mit Jahrgang 1970. Jüngere Häuser können günstiger sein.
Abklären sollte man auch, ob Aufräumungs-, Entsorgungs- oder sonstige Folgekosten mitversichert sind.