Wer seine Arbeitsstelle für längere Zeit verlässt, kommt automatisch mit der sogenannten Abredeversicherung in Kontakt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Austretenden auf diese Verlängerung der Unfallversicherung aufmerksam zu machen. Sie ist für maximal sechs Monate möglich.
Doch diese Unfallversicherung deckt nur einen kleinen der Teil der möglichen Gesundheitsschäden ab. Invalidität wegen Krankheit ist statistisch gesehen viel häufiger – und über die Abredeversicherung nicht versichert.
Versicherungsschutz gemäss Gesetz beträgt nur 30 Tage
Angestellte haben das Invaliditätsrisiko Krankheit über die Pensionskasse abgedeckt. Das heisst: Wird eine Person schwer krank und kann nicht mehr arbeiten, zahlt ihr die Pensionskasse frühestens nach einem Jahr eine Invalidenrente. Und stirbt diese Person wegen Krankheit, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente. Die Details stehen im Vorsorgeausweis der Pensionskasse.
Diese Versicherungsdeckung gemäss Ausweis können Versicherte bei der Luzerner Pensionskasse um maximal zwei Jahre verlängern. Die Kasse versichert das Luzerner Staatspersonal, die von den Gemeinden angestellten Lehrpersonen und die Angestellten weiterer Betriebe, die öffentliche Aufgaben erfüllen.
Im Detail heisst das:
Das Angebot der Luzerner Pensionskasse ist freiwillig. Das Gesetz kennt nach einem Austritt aus der Firma oder bei einem unbezahlten Urlaub nur die sogenannte Nachdeckung von 30 Tagen. Dann endet der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz. Die «Verlängerung» der Luzerner Pensionskasse setzt denn auch nach Ablauf dieser 30 Tage ein.
Während der Verlängerung bleibt das Altersguthaben bei der Pensionskasse und wird weiterhin verzinst. Beim noch bis Ende 2015 gültigen BVG-Mindestzinssatz von 1,75 Prozent ist das attraktiv. Denn im Normalfall müssen Austretende das Altersguthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen lassen, wo die Zinsen viel tiefer sind.
Sparprämien zur Äufnung des Altersguthabens werden nicht erhoben.
Die so freiwillig Versicherten müssen der Luzerner Pensionskasse eine Risikoprämie von 2,4 Prozent des versicherten Lohns zahlen – ungeachtet ihres Alters. Bei einem versicherten Lohn von 40000 Franken ergibt das eine Monatsprämie von 80 Franken. Eine gleichwertige Todesfall und Erwerbsunfähigkeitsversicherung würde bei den Privatversicherern deutlich mehr kosten – vor allem für ältere Interessenten. Und sie ist auf dem freien Markt nur nach einer Gesundheitsprüfung erhältlich, an der viele ältere Antragsteller scheitern.
Das Angebot richtet sich nicht nur an Leute, die wegen eines unbezahlten Urlaubs oder zwischen zwei Arbeitsverhältnissen eine sehr lange Auszeit nehmen. Davon profitieren können auch Versicherte, die ihren Job für immer an den Nagel hängen. Das können etwa junge Mütter sein oder Ältere, die sich zum Beispiel mit 58 Jahren ganz aus dem Berufsleben zurückziehen. Allerdings: Wer sich neu selbständig macht, kann diese Variante nicht nutzen.
Unbezahlter Urlaub lässt sich bei fast allen Kassen versichern
Herbert Meier von der Luzerner Pensionskasse sagt, von den 21000 Versicherten würden jedes Jahr 200 bis 300 Personen Gebrauch machen.
K-Geld hat eine breite Umfrage gemacht – und zwar bei autonomen Firmen-Pensionskassen sowie bei Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, denen viele Firmen angeschlossen sind. Resultat: Die Luzerner Pensionskasse ist mit ihrem Angebot für Leute, die sehr lange ohne Job bleiben wollen oder den Job definitiv aufgeben, ziemlich allein auf weiter Flur. Details stehen im oben.
Wichtig: In diesem Artikel geht es in erster Linie um Leute, die ihren Job definitiv aufgeben. Es gibt aber auch den unbezahlten Urlaub für Arbeitnehmer, die während dieser Auszeit angestellt bleiben. Für sie haben die meisten Pensionskassen spezielle Angebote in vielen Varianten. Erkundigen Sie sich. Diese Angebote sind aber immer mit hohen Prämien verbunden, weil Interessenten die Aufrechterhaltung der Versicherung und allenfalls die weitere Äufnung des Alterskapitals meist selber zahlen müssen.