Die jährlichen Einlagen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind beschränkt: für Angestellte mit Pensionskasse auf 6768 Franken, für Selbständige ohne Pensionskasse auf 20 Prozent ihres AHV-pflichtigen Einkommens und höchstens auf 33840 Franken. Das gilt auch für 2018. Wer durchschnittlich verdient, zahlt dank dem Steuerabzug auf die 3a-Einzahlungen rund 25 Prozent weniger Einkommenssteuern. Das kann pro Jahr leicht eine Steuerersparnis von 1500 bis 2000 Franken ausmachen. Das gesparte Geld muss aber beim Bezug separat vom übrigen Einkommen versteuert werden – allerdings zu einem tieferen Steuersatz.
«Die 3. Säule ist bestenfalls ein Zustupf»
Einige Parlamentarier schlagen vor, die Säule 3a auszubauen. FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR) fordert die Möglichkeit von Nachzahlungen für jene, die in früheren Jahren nicht den ganzen 3a-Betrag ausschöpften (K-Geld 4/2017). Seine Berner Fraktionskollegin Christa Markwalder verlangt die Entkopplung der Säule 3a vom Erwerbseinkommen: Auch Nichterwerbstätige sollen künftig in die Säule 3a einzahlen dürfen. Der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter möchte, dass Sparerinnen und Sparer über das 69. (Frauen) beziehungsweise 70. Altersjahr hinaus in die Säule 3a einzahlen dürfen, wenn sie auch in diesem Alter noch erwerbstätig sind.
In der «Handelszeitung» forderte Autor Urs Paul Engeler, der steuerbegünstigte 3a-Maximalbetrag solle verdoppelt werden. Und der bankennahe Verein Vorsorge Schweiz schliesslich verlangt, dass Kapitalgewinne aus 3a-Wertschriftenkonten beim Bezug herausgerechnet und steuerbefreit werden. Bei sonstigen Kapitalgewinnen seien Private ja auch steuerbefreit.
Alle diese Forderungen der Journalisten und Parlamentarier würden das private Vorsorgesparen fördern. Paul Rechsteiner, St. Galler SP-Ständerat und Präsident des Gewerkschaftsbunds, hält allerdings nichts von den Vorschlägen. «Die Rendite dieser Vorsorgeprodukte ist miserabel», sagt er. Sie seien «vor allem ein Geschäft für die Banken und Versicherungen». Die 3. Säule sei «bestenfalls ein Zustupf für Leute, die sich das leisten können», sagt Rechsteiner.
Vorsorgesparen lohnt sich für Einkommen unter 40000 Franken kaum
Tatsächlich können Erwerbstätige mit tiefem steuerpflichtigem Einkommen von den Steuervorteilen der Säule 3a spürbar weniger profitieren als Steuerpflichtige mit hohem Einkommen. Im Extremfall wird für sie das 3a-Sparen gar zur Steuerfalle, weil sie auf ihr laufendes Einkommen kaum Steuern bezahlen müssen, beim Bezug der 3. Säule aber schon. Dazu ein Beispiel: Ein verheirateter Angestellter aus Aarau mit einem steuerbaren Einkommen von 150000 Franken spart unter dem Strich 54335 Franken an Steuern, wenn er 30 Jahre lang das heute gültige Maximum in die Säule 3a einzahlt (siehe Tabelle im PDF). Ein Mann in vergleichbarer Situation, aber mit einem Jahreseinkommen von 75000 Franken spart lediglich 24005 Franken Steuern – weniger als die Hälfte.
Auch in Freiburg, Sarnen, Schaffhausen, Sitten und Zürich reduziert sich das Steuersparpotenzial unter diesen Voraussetzungen sehr stark. Am krassesten zeigt sich der Unterschied in Zug: Hier bringt das 3a-Sparen bei einem steuerbaren Einkommen von 75000 Franken über 30 Jahre eine Steuerersparnis von nur gerade 13336 Franken. Bei 150 000 Franken sind es dagegen 50506 Franken – fast das Vierfache.
Bei steuerbaren Einkommen unter 40000 Franken lohnt sich das Vorsorgesparen mit der Säule 3a in den meisten Kantonen nicht mehr. Grund: Die laufende Steuerersparnis über 30 Jahre in Franken fällt tiefer aus als die einmalige Besteuerung des über die Jahre zusammengesparten 3a-Betrags beim Kapitalbezug. Zwar sind 3a-Konten während der Ansparzeit steuerfrei. Doch ihr Ertrag ist bescheiden. Ohne zusätzlichen Steuervorteil lohnt es sich darum nicht, Erspartes in die Säule 3a zu stecken.
Bei sehr tiefen Einkommen wird die Säule 3a zur Steuerfalle
Vollends zur Steuerfalle wird die Säule 3a für Steuerpflichtige mit sehr tiefem Erwerbseinkommen: Bei der direkten Bundessteuer und beispielsweise in Genf entfällt der Spareffekt bei einem steuerbaren Jahreseinkommen von 30000 Franken. Denn Einkommen sind dort bis zu diesem Betrag ohnehin steuerfrei. In Sitten ist das ab 20000 Franken der Fall. Die Besteuerung des 3a-Guthabens beim Bezug trifft aber alle Steuerpflichtigen gleich – unabhängig von ihrem übrigen Einkommen.
3a-Einzahlungen: Je später, desto profitabler
Einzahlungen in die Säule 3a bringen in den letzten Jahren vor der Pensionierung den grössten Steuerspareffekt. Grund: Die Steuerersparnis verwässert sich über die Jahre.
3a-Geld, das mit 40 Jahren einbezahlt und mit 65 wieder bezogen wird, bringt beispielsweise lediglich eine Steuerersparnis von 1 Prozent pro Jahr (25 Prozent verteilt auf 25 Jahre).
Geld, das mit 60 einbezahlt wird, erzielt dagegen eine Steuerersparnis von 5 Prozent jährlich (25 Prozent verteilt auf fünf Jahre). Hinzu kommen die jeweiligen 3a-Zinsen beziehungsweise Wertschriftenerträge.