Diese Fragen sind in der Geldberatung von K-Geld ein Dauerbrenner: Leser wollen wissen, wie viele 3a-Konten sie eröffnen dürfen und ob das Steueramt ihres Wohnsitzes mehrere Konten bei einer einzigen Bank akzeptiere. Hintergrund der Fragen: Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters dürfen Vorsorgesparer erstmals Guthaben der dritten Säule beziehen. Haben sie mehrere 3a-Konten und lösen sie diese zeitlich gestaffelt auf, sparen sie je nach Kanton Steuern. Lässt man sich mit 65 regulär pensionieren, ist es also theoretisch sinnvoll, bis zu fünf 3a-Konten zu eröffnen.
In Genf und Zug ist die Anzahl Konten begrenzt
Im Jahr 2008 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung das Kreisschreiben Nr. 18 zur steuerlichen Behandlung von Vorsorgebeiträgen der Säule 3a. Darin heisst es, dass Private bei mehreren Banken oder Versicherungen Vorsorgeverträge abschliessen dürfen. Diese Empfehlung ist für die Kantone nicht bindend, das Gesetz beschränkt die Anzahl der 3a-Konten nicht.
Eine Umfrage von K-Geld bei allen Kantonen zeigt: Nur Genf und Zug kennen eine Limite bei 3a-Konten. Beide Kantone akzeptieren höchstens drei Konten (siehe Tabelle im PDF). Der Kanton Jura kennt keine Limite, erlaubt aber pro Bank nur zwei Konten.
Einkünfte aus der Säule 3a werden bei den Bundessteuern mit einem reduzierten Satz besteuert. Auch bei den kantonalen Steuern gilt ein Sondersatz. Eine Verteilung des 3a-Vermögens auf verschiedene Konten bringt nur einen Spareffekt, wenn die Besteuerung in den Kantonen progressiv erfolgt. Das heisst: je höher der bezogene Betrag, desto höher der Steuersatz.
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung des Kantons Baselland, sagt: «Bei uns bringt ein gestaffelter Bezug in der Regel keine steuerlichen Vorteile, weil alle Beträge bis 400'000 Franken gleich hoch besteuert werden.» In Kantonen mit einer relativ starken Steuerprogression lohnt es sich hingegen, 3a-Geld auf verschiedene Konten zu verteilen.
Beispiel: Ein konfessionsloser Alleinstehender ohne Kinder in der Stadt Aarau bezieht 2023 Vorsorgekapital: Ein Bezug von 10'000 Franken zieht 208 Franken Steuern nach sich (2,08 Prozent). Sind es 30'000 Franken, werden Fr. 647.40 fällig (2,16 Prozent). Bei 50'000 Franken klettert die Steuer auf Fr. 1603.95 (3,21 Prozent), bei 100'000 Franken sind es Fr. 4936.70 (4,94 Prozent).
All das gilt auch für Selbständigerwerbende. Das Steueramt Neuenburg sagt, es prüfe bei Selbständigerwerbenden mit mehreren 3a-Konten jeweils, ob eine Steuerumgehung vorliege. Hintergrund: Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen pro Jahr deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen als Angestellte (siehe Kasten rechts).
Zu beachten ist: Im gleichen Jahr anfallende Kapitalleistungen der 2. Säule (Pensionskasse) und der 3. Säule werden zusammengerechnet. Das gilt auch für Auszahlungen des Ehepartners und kann bei ungünstigem Bezugstermin zu höheren Steuern führen. Und: Jedes Konto muss jeweils als Ganzes aufgelöst werden, ein Teilbezug ist unzulässig.
Säule 3a: Das dürfen Sie maximal einzahlen
Wer mit der Säule 3a Geld für die Altersvorsorge sparen will, muss erwerbstätig sein. Selbständige ohne Pensionskassenanschluss dürfen höchstens 20 Prozent des steuerbaren Reingewinns in die Säule 3a einbringen – maximal 35'280 Franken. Nicht nur Selbständige ohne Pensionskassenanschluss dürfen einzahlen, auch Teilzeiter ohne Pensionskasse können jährlich bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a investieren. Für Teilzeiter mit Pensionskasse gilt im Jahr 2023 der gleiche Höchstbetrag wie für Vollzeitangestellte: 7056 Franken.