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K-Geld 03/2022
25.05.2022
Nein. Damit will sich die Zürcher Kantonalbank vor Entschädigungsklagen schützen. Je nachdem, in welchem Staat ein Kunde wohnt, gilt für diesen nämlich ein anderes Recht. Bei einem Wohnsitz in einem anderen Land beispielsweise muss ihn die Bank ausführlicher über Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen oder Finanzprodukten aufklären als bei einem Wohnsitz in der Schweiz. Deshalb beschränkt die Zürcher Kantonalbank den Zugriff ausländischer Kunden auf bestimmte Informationen.
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