Inhalt
23.05.2017
Nein. Die Auffangeinrichtung muss nur Gelder in eine Rente umwandeln, die bei der Scheidung aus dem Vorsorgeausgleich der Pensionskasse des Ehepartners eingezahlt wurden.
Falls Sie auf dieses Konto freiwillig eigenes Freizügigkeitsgeld einzahlen, erhalten Sie von diesem Betrag anlässlich der Pensionierung keine Rente, sondern das Kapital als Einmalauszahlung.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch) rechnet das Guthaben aus einer Scheidung zurzeit mit einem Umwandlungssatz von aktuell 4,25 Prozent in eine Rente um (für Frauen im Alter 64). Das ist vergleichsweise unattraktiv.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden