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Ja. Sie sollten dafür sorgen, dass Ihr Vater die Sache rasch bereinigt. Mit einer straflosen Selbstanzeige kann er eine Busse abwenden. Dafür reicht ein kurzer Brief an das lokale Steueramt mit einer Auflistung der hinterzogenen Werte und Erträge mitsamt Belegen.
Zu zahlen sind dann die Nachsteuern für maximal zehn Jahre rückwirkend plus Verzugszinsen. Danach ist die Sache bereinigt, und Sie können das Erbe mit gutem Gewissen antreten.
Tun Sie nichts, droht Ihnen als Erbe ein Nachsteuerverfahren. Allerdings müssten Sie als Erbe nur die vergangenen drei Jahre nachversteuern und die entsprechenden Zinsen zahlen.
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Nachsteuerverfahren
Ich würde Ihnen persönlich, eher zu dem Nachsteuerverfahren raten, da diese wie bereits gesagt maximal 3 Jahre rückgefordert werden samt zins. Das macht einen erheblichen Unterschied aus. Das Risiko besteht darin dass ihr Vater in den nöchsten Jahren auffliegen könnte. Sofern er also noch viele Jahre vor sich hat, kann die einmalige straflose selbstanziege auch emotional befreiend sein für Ihn. Falls Ihr Vater bereits am Sterbebett liegt, würde ich es wohl selbst drauf an kommen lassen. Wenn sich das Wertschriftendepot in einem Land befindet welches am AIA (automatischer Informationsaustausch) teilnimmt und die Daten mit der Schweiz austauscht. Sollte ihr Vater aufjedenfall selbstanzeige machen. Dann aber alles offenlegen, nicht dass noch etwas zum vorschein käme.