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27.10.2020
Ja. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung dürfen Sie Kapital aus der steuerprivilegierten Säule 3a und aus der Pensionskasse für Umbau- und Renovierungsarbeiten vorbeziehen. Wenn Sie die Arbeiten selber ausführen, dürfen Sie mit Geldern aus der Pensionskasse und der Säule 3a allerdings nur die Materialkosten bezahlen. Für ihre eigene Arbeit dürfen Sie dagegen kein Vorsorgekapital beziehen. Zudem müssen Ihre Vorsorgeeinrichtungen das Geld gegen Rechnung direkt an die entsprechenden Lieferanten auszahlen.
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