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Ja. Sie denken bei Ihrer Frage an die Regeln für den Vorbezug von Pensionskassengeld für den Kauf eines Eigenheims. Dort gilt in der Tat: Steuerwirksame freiwillige Einkäufe sind erst dann wieder möglich, wenn der Eigenheim-Vorbezug zurückgezahlt ist. So steht es im Gesetz.
Falls jedoch jemand Pensionskassengeld für den Schritt in die Selbständigkeit bezogen hat, gilt diese Regel nicht. Sie können also freiwillige Einkäufe tätigen und diese auch steuerlich absetzen.
Tipp: Warten Sie mit den freiwilligen Einkäufen noch ein paar Jahre, der Anspruch geht ja nicht verloren. Falls Sie einen Einkauf sehr schnell nach der Barauszahlung vornehmen, könnte das Steueramt eine Steuerumgehung annehmen und Ihnen den Steuerabzug für den Einkauf verweigern.
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