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Ihr Pensionskassengeld können Sie aufgrund Ihres Wechsels zur Selbständigkeit beziehen oder in eine neue Pensionskasse übertragen. Eine Einzahlung des gesamten Betrags in die 3. Säule ist nicht möglich. Sie können dort nur die jährlichen Maximalbeiträge einzahlen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind. Falls Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie zurzeit maximal jährlich 6739 Franken in die 3. Säule einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent Ihres steuerbaren Einkommens – maximal 33 696 Franken.
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