Nein. Anleger müssen die ihnen ausbezahlten Zinsen in der Schweiz als Einkommen versteuern. Italien zieht einen Teil als Quellensteuer ab. Davon können Sie vom Bund mit dem entsprechenden Formular einen Teil zurückfordern. Das Formular ist auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu finden.