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Formell gilt der Freibetrag von einer Million Franken nur für die direkte Bundessteuer. Die Kantone hätten das Recht, eigene Grenzen festzulegen. Bisher hat dies aber kein Kanton gemacht. Gemäss Gesetz gelten in solchen Fällen für die Kantone die Regeln der direkten Bundessteuer. Das heisst: Vorerst sind auch in den Kantonen Lottogewinne bis zu einer Million von der Steuer befreit.
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