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Es kommt darauf an, wie lange Sie zu arbeiten gedenken. Lassen Sie sich beide ordentlich mit 64 und 65 Jahren pensionieren, können Sie die Bezüge aus der Säule 3a auf maximal sechs Jahre verteilen. Zuerst in dem Jahr, in welchem Ihre Frau das Alter 59 erreicht, dann jedes Jahr wiederum eines, bis Sie 65 sind. So müssen Sie am wenigsten Kapitalauszahlungssteuern zahlen.
Da Sie zusammen nicht nur sechs, sondern acht 3a-Konti haben, müssen Sie bei ordentlicher Pensionierung in einem Zeitraum von zwei Jahren je zwei Konti auflösen. Wählen Sie in diesen Jahren die Konti mit den tiefsten Vermögen. Falls Sie länger als bis 65 arbeiten wollen, können Sie den Bezug der Säule 3a weiter aufschieben – längstens bis zum Alter 70.
Denken Sie allenfalls auch an Vorbezüge. So könnten Sie in der einen Steuerperiode Geld für eine Teil-Amortisation der Hypothek beziehen und in einer anderen für eine Renovation des Eigenheims.
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