Inhalt
Nein. Auf der Rechnung ist die Zahlungsfrist erwähnt (wie üblich 30 Tage), aber von einem Skonto steht nichts. Deshalb müssen Sie voll zahlen – auch wenn Sie die Summe sofort überweisen. Anspruch auf einen Skonto haben Sie nur, wenn das vertraglich vereinbart ist. Oder wenn Ihnen der Zahnarzt freiwillig entgegenkommt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden