«Mein Mann ist Hauptverdiener, wir haben eine Tochter und wollen ein Haus bauen», schreibt eine Leserin. Und sie fragt den K-Geld-Service: «Welche Police muss er abschliessen, damit unsere Familie abgesichert ist, falls ihm etwas zustösst?»
Um den Todesfall abzusichern, ist die Antwort klar: Der Mann braucht eine Todesfallrisiko-Police. Stirbt der Ernährer einer Familie, erhalten so die Angehörigen die versicherte Summe sofort bar auf die Hand. Eine Witwe kann damit zum Beispiel die Hypothek reduzieren und weiterhin im gemeinsamen Haus bleiben.
Für Familienväter mit Wohneigentum ist eine Todesfallrisiko-Versicherung fast immer angesagt. Die Tabelle im PDF zeigt, dass ein 35-Jähriger für eine versicherte Summe von 200000 Franken im Jahr rund 500 Franken Prämien zahlen muss.
Auch für Selbständigerwerbende kann eine solche Police sinnvoll sein. Sie können so den Fortbestand ihres Unternehmens sicherstellen, indem sie z. B. ihren Geschäftspartner als Begünstigten einsetzen.
Die wichtigsten Tipps
Entscheidend für die Prämie ist die Höhe der versicherten Summe. Welche Summe Sie abschliessen möchten, hängt ganz von den persönlichen Umständen ab.
Holen Sie mehrere Offerten ein, die Prämienunterschiede sind gross.
Die Tabelle im PDF zeigt die Prämien für ein konstantes Todesfallkapital. Das heisst: Diese Summe wird auch voll ausbezahlt, falls die versicherte Person kurz vor Vertragsende sterben sollte. Es gibt auch die Variante mit abnehmendem Kapital.
Bedenken Sie, dass die Hinterbliebenen als Empfänger die versicherte Summe einmalig versteuern müssen. Es kann sich also lohnen, die versicherte Summe beim Abschluss um diesen Betrag zu erhöhen.
Es ist möglich, die Todesfallrisiko-Versicherung im Rahmen der 3. Säule abzuschliessen. Dann können Sie die Prämie steuerwirksam abziehen.
Versicherungsvertreter verkaufen die Todesfallrisiko-Versicherung gerne in Kombination mit einer Sparversicherung mit langer Laufzeit. Davon ist abzuraten. Die beiden Bereiche Risikoversicherung und Sparen sollte man trennen.
Eine laufende Todesfallrisiko-Versicherung kann man jedes Jahr kündigen, falls kein Bedarf mehr besteht.