A. S. aus Magden AG wird in drei Jahren pensioniert. Sie möchte bereits heute wissen, wie hoch ihre AHV-Rente dann ausfallen wird.
S. hat deshalb ihre Ausgleichskasse Medisuisse um eine Vorausberechnung der Altersrente gebeten.
Die erwerbstätige Frau erhielt ein Schreiben, in dem die Rente ab dem 1. Juni 2022 auf monatlich 1861 Franken beziffert wird. Medisuisse weist aber darauf hin, dass es sich um eine Prognose handelt. Ein Rentenanspruch könne daraus nicht abgeleitet werden. Denn die Vorausberechnung basiert auf den aktuellen persönlichen Verhältnissen von S. Würde die geschiedene Frau vor der Pensionierung wieder heiraten, ihr Arbeitspensum verändern oder im Ausland arbeiten, würde die voraussichtliche Rente höher oder tiefer ausfallen.
Wer oft seine Stelle wechselt, sollte auch oft den IK-Auszug bestellen
Medisuisse schickte der 61-Jährigen auch den Auszug aus ihrem individuellen Konto, den sogenannten IK-Auszug (siehe Bild im PDF). Diesen Auszug kann man jederzeit von den AHV-Ausgleichskassen verlangen (siehe Kasten). Beitragslücken können innert fünf Jahren durch Nachzahlen gefüllt werden. Besonders ratsam ist das regelmässige Kontrollieren der verbuchten Einzahlungen für Versicherte, die eine längere Ausbildung machen, häufig die Stelle wechseln oder gleichzeitig in mehreren Jobs tätig sind.
So liest man den IK-Auszug: «Heimatstaat: 100»
100 steht für die Schweiz, 207 steht zum Beispiel für Deutschland.
Abrechnungsnummer
Jeder Arbeitgeber hat eine Abrechnungsnummer. Ganz rechts neben der Tabelle steht in Worten, welche Firma oder welche Person der Nummer entspricht. Hier ist es eine Firma aus Rheinfelden.
Wenn man nicht selbst berufstätig war, ist die Art der Gutschrift erwähnt, zum Beispiel «Einkommensanteil vom früheren Ehegatten».
Einkommenscode
Die Ziffern 1 oder 2 bedeuten ein Angestelltenverhältnis.
Für selbständigen Erwerb stehen die Ziffern 3 oder 9. Die 4 bedeutet, dass eine nichterwerbstätige Person Beiträge entrichtete.
Wer im Rentenalter ein beitragspflichtiges Einkommen erzielt, also mehr als 16 800 Franken verdient, sieht dies durch die Ziffer 7 bestätigt.
Die Ziffer 8 steht für die Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting).
Auslandschweizer, die freiwillig in die AHV einzahlten, sehen die Ziffer 0.
Betreuungs- und Erziehungsgutschriften
Wer im eigenen Haushalt eine hilflose Person aus der nahen Verwandtschaft betreut, erhält Betreuungsgutschriften. Sie erhöhen die eigene AHV-Rente. Festgehalten werden die Betreuungsgutschriften mit einer 1.
Betreut ein Ehepaar jemanden gemeinsam, erhält jeder Gatte eine halbe Gutschrift, was mit «1/2» vermerkt ist.
Dasselbe Prinzip gilt für die viel häufigeren Erziehungsgutschriften. Sie gibt es, wenn Versicherte Kinder aufziehen. Allerdings sucht man diese Gutschriften auf dem IK-Auszug vergeblich. Grund: Sie werden erst bei Eintritt des Versicherungsfalls berechnet, also bei Invalidität oder bei Erreichen des Pensionsalters.
Beitragsmonate
Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeit steht hier 1–12.
Bei teilweiser Erwerbstätigkeit vermerkt die Ausgleichskasse, für wie viele Monate AHV-Beiträge entrichtet wurden.
Kalenderjahr
Das Jahr, auf das sich die anderen Angaben auf dieser Zeile beziehen.
Massgebender Lohn
In dieser Kolonne ist das jährliche bei der AHV deklarierte Einkommen aufgeführt. Diesen Betrag sollte man regelmässig kontrollieren. Differenzen sind der AHV zu melden. Diese forscht dann beim Arbeitgeber nach.
Tipp: Individuellen Kontoauszug im Internet bestellen
Versicherte sollten alle fünf Jahre einen Auszug ihres individuellen AHV-Kontos bestellen und ihn kontrollieren. Grund: Entdeckt man eine Beitragslücke, kann man dieses Loch innert fünf Jahren durch Nachzahlen stopfen.
Bestellen kann man den Auszug kostenlos im Internet auf Ahv-iv.ch. Unter «meistgesuchte Themen» klickt man auf «Kontoauszug bestellen». Dann steht eine Auswahl der Ausgleichskassen zur Verfügung. Es spielt aber keine Rolle, bei welcher Ausgleichskasse man den Auszug bestellt. Im entsprechenden Internet-Formular gibt man seine AHV-Nummer ein. Diese steht auf dem AHV-Ausweis, der Krankenkassenkarte oder in der Steuererklärung.
Weitere Informationen liefert das AHV-Merkblatt 1.04 «Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)». Sie können sie vom Internet unter Ahv-iv.ch/p/1.04.d herunterladen.