Solarenergie boomt in der Schweiz. 2022 wuchs die neu installierte Leistung gegenüber dem Vorjahr um fast 60 Prozent. Für 2023 liegen noch keine definitiven Zahlen vor. Gemäss Schätzungen des Fachverbandes Swissolar dürfte der Zuwachs bei über 38 Prozent liegen.
Am Gebäude oder auf dem Dach angebrachte Solaranlagen sind über die kantonale Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer und Elementarereignisse versichert. Wenn also bei einem Sturm herumgewirbelte Äste oder Hagelschlag die empfindlichen Solarpanels beschädigen oder zerstören, übernimmt die Versicherung den Schaden. Ausnahmen können Contracting-Anlagen sein, die von Dritten betrieben werden.
Gedeckt sind auch Solarinstallationen und -anlagen im Haus, wenn diese durch Feuer oder Elementarereignisse beschädigt werden. Diese Regeln gelten laut Rolf Meier von der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen für alle 19 kantonalen Anstalten. Die privaten Versicherungen, die in Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherung tätig sind, decken die Schäden an Solarpanels ebenfalls.
Ist die Anlage nicht gemeldet, entsteht eine Unterdeckung
Hausbesitzer müssen ihrer Gebäudeversicherung die neu erstellte Solaranlage melden und die entsprechenden Rechnungen vorlegen, damit diese versichert ist. Je nach Höhe der Investition schätzt die Versicherung die Liegenschaft neu ein. Beispiel: Eine Solaranlage im Wert von 40'000 Franken erhöht bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich die Prämie um Fr. 11.60 pro Jahr. In einem Kanton ohne kantonale Gebäudeversicherung würde etwa die private Zürich Versicherung jährlich rund 22 Franken Mehrprämie verlangen.
Meldet ein Besitzer die neue Solaranlage nicht, kann eine Unterdeckung entstehen. Folge: Die Gebäudeversicherung kann laut Rolf Meier von der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen die Zahlung kürzen oder eine Nachprämie verlangen.
Die kantonalen Gebäudeversicherungen beschränken die Deckung bei Solaranlagen auf Feuer und Elementarschäden. Nur durch eine Zusatzversicherung gedeckt sind Schäden infolge von Vandalismus, falscher Bedienung, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Fahrlässigkeit und Ertragsausfälle oder Provisorien für die Warmwasseraufbereitung. Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern bietet als einzige kantonale Anstalt über ihre Tochterfirma eine solche Zusatzversicherung an.
Auch private Gesellschaften wie Allianz Suisse, Axa, Baloise, Mobiliar oder Zürich verkaufen Zusatzversicherungen mit solchen Deckungen. Sie beschränken sich nicht auf Solaranlagen, sondern allgemein auf haustechnische Anlagen. Bei der Mobiliar sind mit der Zusatzversicherung auch Schäden an Lüftungs-, Überwachungs- und elektrischen Gartenbewässerungsanlagen mit eingeschlossen. Die Prämie für solche Zusatzversicherungen kann man sich aber sparen. Denn sie decken keine Risiken ab, welche die finanzielle Existenz bedrohen.
Private Versicherer teurer als kantonale
Feuer- und Elementarereignisse können an Gebäuden zu enormen Schäden führen – bis hin zum Totalschaden. Deshalb ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung für Hauseigentümer fast überall in der Schweiz obligatorisch. In 19 Kantonen ist eine staatliche Monopolanstalt für die Gebäudeversicherung zuständig.
In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden sowie Liechtenstein übernehmen private Versicherer den finanziellen Schutz von Gebäuden gegen Brände und Elementarschäden. Die Prämien der Privatversicherer sind in der Regel höher als die der Monopolanstalten.