Ja. Die Kapitalbezugssteuer in Ihrem Wohnkanton Thurgau ist relativ hoch. Deshalb dürfte es sich für Sie lohnen, Ihr Vorsorgegeld an eine Vorsorgestiftung mit Sitz im Kanton Schwyz zu überweisen. Wenn Sie das Kapital nach Ihrer Abmeldung in der Schweiz beziehen, gilt nicht mehr der frühere Schweizer Wohnort als Ihr Domizil, sondern der Sitz der Stiftung, also beispielsweise der Hauptort Schwyz.

Im Kanton Schwyz bezahlen Sie beim Bezug von Pensionskassen- und 3a-Geld maximal 4,8 Prozent Kapitalbezugssteuern. Das ist im landesweiten Vergleich sehr tief. Unter Umständen müssen Sie das bezogene Geld zusätzlich an Ihrem neuen Wohnsitz in Thailand versteuern. Das sollten Sie vorgängig abklären.