Inhalt
Eine solche Versicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie nach der Reise selbständig erwerbend sein werden. Dann ist die Invalidität Ihr grösstes Risiko. Die Zahlungen der staatlichen Invalidenversicherung (IV) decken höchstens Ihr Existenzminimum. Je früher Sie eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit abschliessen, desto günstiger sind die Prämien.
Als Angestellter brauchen Sie hingegen keine solche Deckung. Denn dann sind über IV, Unfallversicherung und Pensionskasse 90 Prozent des Erwerbseinkommens versichert.
Wichtig: Eine Erwerbsausfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn Sie tatsächlich einen Erwerbsausfall haben. Das ist bei einer Weltreise nicht der Fall. Ausnahme: Sie schliessen die Risikoversicherung als Summenversicherung ab.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden