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Je nach Art der Versicherung hätten Sie den jeweiligen Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen in der Steuererklärung aufführen müssen. Das Nichtangeben von Einkommens- und Vermögensbestandteilen kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. In der Schweiz trat per 1. Januar 2010 die «kleine Steueramnestie» in Kraft. Das heisst: Zeigt eine steuerpflichtige Person zum ersten Mal eine Steuerhinterziehung selbst an, wird auf eine Bestrafung verzichtet. Es fallen aber Nachsteuern und Zinsen an. Solange die Steuerhinterziehung den Steuerbehörden noch nicht bekannt ist, kann sich also jede Person einmal im Leben selbst straffrei anzeigen.
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