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Eine Scheidung allein wegen der AHV lohnt sich häufig nicht. Aus drei Gründen:
Erstens ist nicht sicher, dass die beiden Renten für die Geschiedenen höher sind als während der Ehe. Es kommt auf die Höhe des Verdiensts der beiden Gatten vor der Pensionierung an.
Zweitens zahlt die AHV beim Tod des Ehepartners einen Verwitwetenzuschlag.
Und drittens sind Eheleute beim Erben privilegiert: Sie müssen keine Erbschaftssteuern zahlen.
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