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04.02.2021
10. Februar 1977: Die Eltern der knapp drei Monate alten Patricia Portmann (Name geändert) aus Freiburg eröffneten für ihre Tochter bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) ein Sparheft. Die erste und einzige Einlage belief sich auf 20 Franken. Das Jugendsparheft geriet in Vergessenheit. Erst kürzlich entdeckte es die Mutter beim Aufräumen wieder und händigte es ihrer inzwischen 44 Jahre alten Tochter aus.
Im Jahr 1998 schlossen sich die SBG und der Schweizerische Bankverein zur UBS zusammen. Patricia Portmann ging deshalb vor kurzem in die für sie nächstgelegene UBS-Filiale in Winterthur und verlangte die Auszahlung der Einlage sowie der aufgelaufenen Zinsen. Die Bank versprach, die Sache intern zu überprüfen. Ein paar Wochen geschah nichts. Nach zweimaligem Nachfragen legte die UBS schliesslich eine Zinsabrechnung vor. Bis zum 11. Januar dieses Jahres waren Fr. 28.45 an Zinsen aufgelaufen – ein Zinsertrag von 142,25 Prozent nach knapp 44 Jahren. Insgesamt erhielt Patricia Portmann Fr. 48.45 ausbezahlt.
UBS-Sprecher Igor Moser sagt dazu: Kunden hätten grundsätzlich Anrecht auf das Guthaben samt Zinsen, wenn ein aktives Sparheft vorhanden sei. Jeder Fall werde aber individuell überprüft.
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