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Ja. Basis für die Berechnung der AHV-Beiträge bilden das eheliche Vermögen plus die mit 20 multiplizierten Renteneinkünfte beider Ehegatten. Dies gilt in Ihrem Fall auch dann, wenn Ihr Ehemann bereits pensioniert ist.
Falls Sie ausrechnen wollen, wie viel Sie nächstes Jahr als AHV-Nichterwerbstätige zahlen müssen, müssen Sie die so berechnete Summe durch 2 teilen. Denn bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens. Dann können Sie in der entsprechenden Tabelle Ihren Beitrag herauslesen. Diese Tabelle finden Sie auf Seite 6 des AHV-Merkblattes 2.03 «Beiträge der Nichterwerbstätigen» (www.ahv-iv.ch/p/2.03.d).
Beispiel: Bei einem gemeinsamen Jahres-Renteneinkommen von 82000 Franken und einem ehelichen Vermögen von 250000 Franken ergibt das für Sie allein eine Ausgangsbasis von 945000 Franken. Daraus resultiert für Sie ein Jahresbeitrag an die AHV von Fr. 1829.65 (inklusive Verwaltungskostenbeitrag von 5 Prozent).
Solche Vorausberechnungen kann man per Internet auf den Websites von vielen kantonalen Ausgleichskassen machen.
Wichtiger Tipp: Melden Sie Ihre Renteneinkünfte und den Stand Ihres Vermögens immer gleich zu Beginn des Jahres der Ausgleichskasse. Warten Sie also nicht, bis die Steuerveranlagung definitiv ist. Sonst drohen Verzugszinsen (K-Geld 2/2018).
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