Heidi L. aus Meilen ZH ist 91 Jahre alt, geht nur für Impfungen zum Arzt und fast nie ins Spital. Der letzte Spitalaufenthalt liegt rund 20 Jahre zurück und dauerte ein paar Tage. Sie liess sich dabei ein künstliches Hüftgelenk einsetzen. Heidi L. ist seit Jahrzehnten privat versichert. Dafür hat sie in den vergangenen rund 50 Jahren Zehntausende Franken an die Krankenkasse Sanitas abgeliefert und diese Versicherung kaum je gebraucht.
Eine Spital-Zusatzversicherung für die private Abteilung kostet für eine 40-jährige Frau monatlich rund 200 Franken, für eine 60-jährige Frau rund 400 Franken, jene für die halbprivate Abteilung etwa halb so viel. Die Prämien lassen sich bei den meisten Krankenkassen senken, wenn man bei einem Klinikaufenthalt eine Spitalfranchise zahlt.
Privat- und Halbprivatversicherungen lohnen sich für gesunde Leute nicht. Aber wer weiss mit 30 oder 40 Jahren schon, ob er im Alter gesund sein wird? Ab dem 50. Altersjahr und vor allem bei chronischen Krankheiten ist es schwierig, in eine solche Zusatzversicherung aufgenommen zu werden – und wenn, dann höchstens mit einem Ausschluss von bestimmten Erkrankungen.
Anders als die Grundversicherung bieten die private und die halbprivate Versicherung die freie Arzt- und Spitalwahl. Privatversicherte haben Anrecht auf ein Einbettzimmer im Spital, Halbprivatversicherte auf ein Zweibettzimmer. Beide Versichertengruppen profitieren von zusätzlichem Komfort. Ein Spitalaufenthalt ist heute aber generell komfortabler als früher. Es gibt weniger Mehrbettzimmer, und auch in der allgemeinen Abteilung stehen meist mehrere Menüs zur Auswahl.
Selbstbehalt ist auf einen Maximalbetrag begrenzt
Eine Alternative zu den teuren Spitalzusätzen für die halbprivate oder die private Abteilung kann die Flex-Versicherung sein. Wer sich so versichert, entscheidet jeweils vor einem Spitaleintritt, in welcher Abteilung er behandelt werden will. Lässt sich ein FlexVersicherter in die allgemeine Abteilung einweisen, muss er lediglich Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung sowie einen Kostenbeitrag von 15 Franken pro Spitaltag zahlen.
Wer sich als Flex-Versicherter für die halbprivate oder private Abteilung entscheidet, zahlt einen vorher festgelegten Selbstbehalt – in Prozent des Gesamtbetrags oder pro Tag (siehe Tabelle im PDF). Für das betreffende Jahr ist dieser Selbstbehalt auf einen Maximalbetrag begrenzt.
Fürs Flex-Modell brauchts eine Gesundheitsprüfung
Die Prämie für das Flex-Modell ist deutlich günstiger als jene für die übliche Halbprivat- oder Privatspitalversicherung. Viele grosse Krankenkassen bieten heute eine solche Versicherung an. Grundsätzlich gilt: Je höher die Kostenbeteiligung durch den Versicherten, desto tiefer die Prämie. Allerdings ist die Flex-Versicherung nicht ohne Weiteres erhältlich. Auch bei diesem Modell verlangen die Kassen eine Gesundheitsprüfung. Selbst wer bei der gleichen Kasse bereits eine Halbprivat- oder Privatspitalversicherung hat, kann oft nicht ohne Weiteres in die hauseigene Flex-Variante wechseln. Je nach Krankenkasse müssen Kunden den Übertritt bis Ende Juni vornehmen.
Grundsätzlich stellt sich auch bei der Flex-Versicherung die Frage, ob sie sich über die Jahre lohnt. Wer nur selten und kurz ins Spital muss, kann den Komfort eines Zwei- oder Einbettzimmers auch aus der eigenen Tasche zahlen. Er spart damit im Vergleich zu einer Flex-Versicherung Geld. Und ob sich die freie Arztwahl lohnt, ist schwer zu entscheiden. Wer weiss schon, ob der Chefarzt der bessere Chirurg ist.
Das sollten Sie zum Thema Flex-Versicherung wissen
- Kurz vor oder während einer Schwangerschaft ist ein Wechsel von der Halbprivat- oder Privatspitalversicherung in die Flex-Versicherung in der Regel nicht sinnvoll. Gewisse Krankenkassen kennen für Geburten eine neu beginnende Wartefrist, etwa von einem Jahr.
- Fragen Sie Ihre Kasse, unter welchen Bedingungen der Übertritt von einer Halbprivat- oder Privatspitalversicherung in die Versicherung mit flexibler Spitalwahl möglich ist.
- Klären Sie ab, ob Sie auch mit der Flex-Versicherung die freie Spitalwahl haben. Das ist nicht immer der Fall. Bei gewissen Krankenkassen ist auch eine freiwillige Beschränkung der Spitalwahl auf eine engere Spitalliste möglich, was einen Prämienrabatt ergibt.
- Sie müssen die Flex-Versicherung nicht bei derjenigen Krankenkasse abschliessen, bei der Sie grundversichert sind.
- Verlangen Sie vom Spital vor dem Eintritt einen Kostenvoranschlag und Angaben zur voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts. Lassen Sie sich von der Krankenkasse die Übernahme der Kosten abzüglich Selbstbehalt bestätigen.