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Ja, aber Sie müssen sich arbeitslos melden. Der Grund liegt darin, dass Sie schon im pensionierungsfähigen Alter sind. Die allermeisten Pensionskassen erlauben Pensionierungen im Reglement schon ab Alter 58 bis 60. Folge: Im Prinzip müssen Sie jetzt von der Pensionskasse die gekürzte Rente nehmen oder sich das Alterskapital bar auszahlen lassen. Oder einen Mix davon wählen.
Der Übertrag auf ein Freizügigkeitskonto ist nur möglich, wenn Sie sich weiterhin um eine Stelle bemühen und dies auch belegen können. Am einfachsten geht das, wenn Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung melden (K-Tipp 19/2017).
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