Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssen für Pension, Betreuung und Pflege zahlen. Dabei gilt:
Die Lebenshaltungskosten für Unterkunft, Essen und Betreuung gehen zulasten des Bewohners.
Die Ausgaben für die Pflege werden zwischen Krankenkasse, Bewohner und der Gemeinde aufgeteilt.
Die selbst bezahlten Pflegekosten dürfen Heimbewohner vom steuerbaren Einkommen abziehen – doch von den Lebenshaltungskosten nur einen Teil. Laut dem Kreisschreiben 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind sie «um denjenigen Betrag zu kürzen, der für die Lebenshaltungskosten im eigenen Haushalt hätte aufgewendet werden müssen». Kreisschreiben sind Erläuterungen der Behörde zu bestimmten Themen, sie haben keinen Gesetzescharakter.
Wie hoch die Lebenshaltungskosten im eigenen Haushalt sind, sagt das Kreisschreiben nicht. Die Meinungen dazu gehen in den Kantonen weit auseinander. Besonders hoch taxiert sie der Kanton Freiburg, wie die stark pflegebedürftige Pia Haldimann (Name geändert) feststellen musste: Bei Gesamtkosten von 68967 Franken berechneten ihr die Steuerbehörden für das Jahr 2017 Pensionskosten von 37595 Franken – 103 Franken pro Tag. Steuerlich abzugsfähig bleiben so lediglich 31372 Franken – weniger als die Hälfte der Summe, die Haldimann aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen muss.
«Ich war überzeugt, dass es sich um einen Fehler handelte», sagt Pia Haldimann. Ihre Vermutung: Statt der Lebenshaltungskosten im privaten Haushalt hätten die Freiburger Behörden bei ihrer Berechnung die tatsächlich anfallenden Kosten im Heim zugrunde gelegt.
Doch die Freiburger Steuerbehörden wollen von einem Fehler nichts wissen. Der Tagessatz von 103 Franken sei so «vom Sozialvorsorgeamt festgelegt» worden. In anderen Kantonen, die teils deutlich höhere Lebenshaltungskosten aufweisen als Freiburg, werden die Beträge für Wohnen und Essen im Heim allerdings viel tiefer angesetzt.
Einige Kantone rechnen nur mit 12000 bis 29200 Franken pro Jahr
Eine Erhebung von K-Geld zeigt: In den Kantonen Glarus, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und sogar im teuren Kanton Zürich werden sie mit 24 000 Franken pro Jahr (66 Franken pro Tag) veranschlagt. In Luzern und Nidwalden sind es mit rund 12 000 Franken jährlich (33 Franken pro Tag) nochmals deutlich weniger. Auch in Baselland fallen die vom Steuerabzug ausgenommenen Kosten spürbar günstiger aus als in Freiburg: Die Lebenshaltungskosten sind auf einen Drittel der selbst zu tragenden Gesamtkosten festgesetzt. Relativ teuer sind dagegen die Kantone Obwalden (29 200 Franken pro Jahr, 80 Franken/Tag) und Aargau (40 Prozent der Gesamtkosten). Aber auch sie wirken im Vergleich mit dem Kanton Freiburg günstig.
K-Geld konfrontierte die Steuerverwaltung Freiburg mit den Vergleichszahlen und war insgesamt fast ein Jahr lang mit der Behörde in Kontakt. Am Ende lenkte die Steuerverwaltung nun ein. Der vom Kanton vorgenommene Abzug für Verpflegungskosten in Pflegeheimen sei «in Anbetracht der Praxis in anderen Kantonen tatsächlich hoch», bestätigte die Behörde. Den Abzug für die Lebenshaltungskosten im Heim will der Kanton nun reduzieren. Um wie viel, ist noch offen. Immerhin: Die Steuerrechnung der Pflegebedürftigen sollte künftig tiefer ausfallen.