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Für die Schicht- und Nachtarbeitstage haben Sie Anspruch auf einen Verpflegungsabzug von Fr. 7.50 pro Tag. Üblicherweise wäre der Abzug für auswärtige Verpflegung doppelt so hoch. Da Ihnen aber eine Kantine mit vergünstigten Mahlzeiten zur Verfügung steht, ist der Ansatz halbiert – eben auf Fr. 7.50.
Dieselben Ansätze gelten grundsätzlich auch für Tage, an denen Sie für normale Tagesdienste eingeteilt sind, sofern Sie in der Kantine essen.
Die Abzüge für Schichtarbeit und für auswärtige Verpflegung dürfen nicht miteinander kumuliert werden. Und wenn Sie den Verpflegungsabzug für das ganze Jahr beanspruchen, ist er beim Bund und in allen Kantonen auf insgesamt 1600 Franken beschränkt.
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