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Bei Pensionierten wird der Lebensunterhalt normalerweise zur Hauptsache aus der Rente bestritten. Sofern Ihr Pensum nur klein ist, kann man davon ausgehen, dass es sich um einen Nebenerwerb handelt. Also können Sie 20 Prozent der Einkünfte – mindestens 800, höchstens 2400 Franken pro Jahr – abziehen. Wollen Sie höhere Abzüge geltend machen, müssen Sie sie belegen können.
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