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Ja, denn bei einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton entsteht ein Nebensteuerdomizil. In Zug müssen Sie Ihr Einkommen aus Ihrer selbständigen Berufstätigkeit sowie Ihr dortiges Geschäftsvermögen versteuern, an Ihrem Wohnort Zürich Ihr übriges Vermögen und Ihre anderen Einkünfte.
Es genügt aber, dass Sie die Steuererklärung an Ihrem Hauptsteuerdomizil Zürich ausfüllen. Nach Zug senden Sie eine Kopie der Zürcher Steuererklärung samt allen Hilfsblättern. Die Zuger Formulare legen Sie ebenfalls unterschrieben dazu, aber ohne sie auszufüllen.
Ebenfalls in die Beilage gehören Bilanz und Erfolgsrechnung Ihrer Firma. Sollten Sie für Ihr Einzelunternehmen keine kaufmännische Buchhaltung führen, müssen Sie zumindest eine detaillierte Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie Ihres Geschäftsvermögens und Ihrer Schulden mitsenden. Die beiden Kantone nehmen dann eine Steuerausscheidung vor.
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