Gute Nachrichten für Steuerpflichtige: Die meisten Steuerämter haben auf den 1. Januar ihre Vergütungszinsen erhöht. Das zeigt eine Umfrage von K-Geld in den Kantonen. Wer seine Steuern frühzeitig zahlt, bekommt also auf den Betrag bis zum Fälligkeitstag vom Steueramt einen Zins. Das gilt auch, wenn man die Steuerrechnung korrekt begleicht und sich der geforderte Betrag im Nachhinein als überhöht erweist.
War die Rechnung zu tief veranschlagt, muss der Steuerpflichtige auf den Fehlbetrag einen Zins zahlen. Dieser heisst in vielen Kantonen Ausgleichszins. Er kann also positiv oder negativ ausfallen. Wer hingegen die Steuern zu spät zahlt, muss auf jeden Fall einen Verzugszins bezahlen.
Die Tabelle rechts im PDF zeigt zum Beispiel für den Kanton Zürich: Wer eine Steuerschuld von voraussichtlich 10'000 Franken für 2024 Anfang Jahr begleicht, erhält bis zur Fälligkeit der Steuer am 30. September einen Vorauszahlungszins von 1 Prozent.
Man bekommt also 75 Franken Zins gutgeschrieben. Im Jahr 2022 waren es noch 0,25 Prozent. Für Zahlungen, die nach dem Stichtag eintreffen, verlangt das Steueramt in Zürich in diesem Jahr 1 Prozent Zins zulasten des Steuerpflichtigen. Richtig teuer wird es, wenn man die definitive Steuerrechnung nicht innert 30 Tagen begleicht. Dann belastet Zürich dem Steuerzahler ab Fälligkeit einen Verzugszins von 4,5 Prozent.
In diesem Jahr zahlen 14 Kantone wieder Zinsen von mindestens 1 Prozent zugunsten der Steuerzahler – neben Zürich zum Beispiel Basel-Stadt, Luzern, Obwalden, Solothurn, Thurgau und Zug. Mit 2 Prozent Vergütungszins zahlt Zug mit Abstand am meisten, Luzern liegt mit 1,25 Prozent auf dem zweiten Platz.
Grosse Diskrepanz zwischen Vergütungs- und Verzugszins
In der Tiefzinsphase hatten die Steuerämter die Zinsen zugunsten der Steuerpflichtigen massiv gesenkt (K-Geld 3/2022). Gleichzeitig erhöhten mehrere Kantone jedoch die Verzugszinsen. Unverändert am höchsten sind diese in Neuenburg mit 8 Prozent. 11 Kantone und der Bund erhöhten in diesem Jahr die Verzugszinsen für zu spät bezahlte Steuern. Nur in drei Kantonen sinken die Verzugszinsen geringfügig, nämlich im Aargau, in Appenzell Innerrhoden und in Baselland.
Der K-Geld-Vergleich zeigt: Der Unterschied zwischen Verzugs- und Vergütungszinsen wird auch in diesem Jahr nicht geringer. In Neuenburg fällt der Unterschied besonders krass aus. Preisüberwacher Stefan Meierhans hatte Mitte 2023 in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass die Diskrepanz zwischen Verzugs- und Vergütungszins «viel zu gross» sei. Er forderte die Kantone auf, die Zinssätze anzugleichen. Das haben die Kantonsregierungen und der Bund, welche die Steuern jährlich festsetzen, bisher ignoriert.