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Ja. Ihr Bruttolohn besteht aus einem Baranteil und einem Naturallohn, der Verpflegung. Diese Mahlzeiten sind also Teil Ihres steuerbaren Einkommens.
Würde Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Naturalbezüge keinen Abzug machen, müsste er diese zum steuerbaren Einkommen auf dem Lohnausweis aufrechnen. Der steuerbare Lohn wäre dann entsprechend höher – was auf das Gleiche herauskäme. So oder so ist der Naturallohn Teil des steuerpflichtigen Einkommens.
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