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Ja. K-Geld hat in Ausgabe 1/2018 gezeigt, dass Steuerpflichtige ohne 2. und 3. Säule höhere Beiträge für Versicherungen und Sparprämien abziehen dürfen. Die Limiten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der erhöhte Steuerabzug gilt beim Bund und in den Kantonen für Steuerpflichtige, die im betreffenden Steuerjahr weder in die 2. Säule (Pensionskasse) noch in die steuerbegünstigte Säule 3a eingezahlt haben.
Den erhöhten Abzug dürfen also nicht nur Erwerbstätige ohne Pensionskasse und Säule 3a vornehmen, sondern auch Rentner oder Steuerpflichtige ohne Erwerbseinkommen.
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