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Nein. Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind jeweils die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend. Das heisst: Sie können den Kinderabzug nicht mehr beanspruchen, weil Ihr Sohn am 31.12.2018 erwerbstätig war.
Nein. Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind jeweils die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend. Das heisst: Sie können den Kinderabzug nicht mehr beanspruchen, weil Ihr Sohn am 31.12.2018 erwerbstätig war.
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